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Der Institutionelle Rahmen |
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Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle ist im Dezember
1992 aus einer gemeinsamen Initiative der damals 33 Mitgliedstaaten des
Audiovisuellen Eureka, der führenden
europäischen Fach- und Wirtschaftsverbände des audiovisuellen
Sektors, des Europarates sowie der Europäischen
Kommission (Generaldirektion
Bildung und Kultur) gegründet worden.
Mit dem Auftrag der Verbesserung des Informationsflusses und Förderung
der Markttransparenz wurde die Informationsstelle als ein sogenanntes
Erweitertes Teilabkommen" dem Europarat angegliedert. Sie hat
ihren Sitz in Strassburg/Frankreich. Ihre Tätigkeit ergänzt
die Aktivitäten des Europarates im Medienbereich, insbesondere die
der Sektion Media
und die von Eurimages.
Die Informationsstelle zählt heute
39 europäische Staaten und die Europäische Union,
vertreten durch die Europäische Kommission, als Mitglieder.
Sie finanziert sich zu einem Teil über direkte Beiträge der
Mitglieder zum anderen Teil aus den Erlösen des Verkaufs ihrer Produkte
und Dienstleistungen.
Die Informationsstelle wird von einem/er Geschäftsführenden
Direktor/in geleitet. Die Vollversammlung der jeweiligen Vertretern der
Mitglieder, die in der Regel zwei Mal pro Jahr zusammenkommen, bilden
den Exekutivrat. Er entscheidet
über das Arbeitsprogramm und den Haushalt der Informationsstelle.
Aus Mitgliedern des Exekutivrates wird das Präsidium
gebildet, welches die Exekutivratsitzungen vorbereitet und als Managementboard
die Arbeit der Informationsstelle begleitet.
Der jährliche Aktionsplan wird auf der Grundlage der Empfehlungen
des Beratenden Ausschusses erstellt.
Der Beratende Ausschuss setzt sich aus Vertretern der europäischen
Fach- und Berufsverbände im audiovisuellen Sektor zusammen.
Das jährliche Budget wird von einem unabhängigem Rechnungsprüfungsausschuss
geprüft.
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