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Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
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Der Institutionelle Rahmen

Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle ist im Dezember 1992 aus einer gemeinsamen Initiative der damals 33 Mitgliedstaaten des Audiovisuellen Eureka, der führenden europäischen Fach- und Wirtschaftsverbände des audiovisuellen Sektors, des Europarates sowie der Europäischen Kommission (Generaldirektion Bildung und Kultur) gegründet worden.

Mit dem Auftrag der Verbesserung des Informationsflusses und Förderung der Markttransparenz wurde die Informationsstelle als ein sogenanntes „Erweitertes Teilabkommen" dem Europarat angegliedert. Sie hat ihren Sitz in Strassburg/Frankreich. Ihre Tätigkeit ergänzt die Aktivitäten des Europarates im Medienbereich, insbesondere die der Sektion Media und die von Eurimages.

Die Informationsstelle zählt heute 39 europäische Staaten und die Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, als Mitglieder. Sie finanziert sich zu einem Teil über direkte Beiträge der Mitglieder zum anderen Teil aus den Erlösen des Verkaufs ihrer Produkte und Dienstleistungen.

Die Informationsstelle wird von einem/er Geschäftsführenden Direktor/in geleitet. Die Vollversammlung der jeweiligen Vertretern der Mitglieder, die in der Regel zwei Mal pro Jahr zusammenkommen, bilden den Exekutivrat. Er entscheidet über das Arbeitsprogramm und den Haushalt der Informationsstelle. Aus Mitgliedern des Exekutivrates wird das Präsidium gebildet, welches die Exekutivratsitzungen vorbereitet und als Managementboard die Arbeit der Informationsstelle begleitet.

Der jährliche Aktionsplan wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Beratenden Ausschusses erstellt. Der Beratende Ausschuss setzt sich aus Vertretern der europäischen Fach- und Berufsverbände im audiovisuellen Sektor zusammen.

Das jährliche Budget wird von einem unabhängigem Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.