Zurück zur Hauptseite
MEDIEN
THEMEN
PRODUKTE / DIENSTE
  
Pressemitteilungen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle
English Français Print

Pressemitteilung

27 Juni 2002

Regulieren - Aber wieviel?

Europäisches zur Co-Regulierung der Medien

Vor kurzem formulierte der Europäische Rat in Brüssel seine Position zur Überarbeitung der Fernsehrichtlinie (89/552/EWG) und schlug die Erarbeitung eines Arbeitsprogramms vor, mit dem eine spätere Anpassung der Richtlinie vorbereitet werden soll.

Damit verdeutlicht das Beispiel der Fernsehrichtlinie, wie schwer es ist, in einer konvergierenden und immer globaler werdenden Medienlandschaft einerseits das Bedürfnis an Regelung festzustellen und es andererseits auch zu befriedigen. Sowohl bei der Abwägung, ob Regulierung überhaupt notwendig ist, als auch bei der Überlegung, wie sie zu gestalten sei, werden Selbstregulierungs- und Co-Regulierungsmechanismen als eine Art Joker ins Spiel gebracht. Was aber verbirgt sich hinter diesen Begriffen, welche Rolle können sie spielen und wie würden sie sich in eine zukünftige Revision der Fernsehrichtlinie einfügen?

Manche EU-Mitgliedstaaten versuchen sich in einer nationalen Antwort auf diese Fragen. Ein aktuelles Beispiel enthält der Vorlage-Entwurf zur Reform der Vorschriften für den Kommunikationsbereich und die Medienkonzentration, den die Regierung des Vereinigten Königreiches nun veröffentlicht hat. Dieser sieht für den Rundfunk bei der Umsetzung der inhaltlichen Anforderungen an öffentlich-rechtliche Programme weitgehende Selbstregulierung vor. Als eine von vielen Möglichkeiten, könnte eine spätere Überarbeitung der Fernsehrichtlinie auch Parameter für solche Programme und ihre Verwirklichung festlegen. Für diesen Fall stellt der britische Entwurf eine Umsetzung durch Selbstregulierung dar. Zu der Frage, ob die Richtlinie überhaupt durch Selbstregulierungssysteme transponiert werden kann, liegt bereits eine Position aus einem andern EU-Mitgliedstaat vor. Der deutsche Bundesrat hat vorgeschlagen, diese Frage zukünftig in der Fernsehrichtlinie selbst und zwar ausdrücklich zu regeln.

In die laufende Diskussion um die Revision der Fernsehrichtlinie bringt die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle im Rahmen der Reihe IRIS Plus eine Abhandlung zu den genannten Aspekten der Selbstregulierung und Co-Regulierung ein. IRIS Plus: Co-Regulierung der Medien in Europa - Europäische Vorgaben für die Errichtung von Co-Regulierungssystemen beschäftigt sich mit der Frage, was unter den oft flexibel verwandten Begriffen ,,Selbstkontrolle", ,,Selbstregulierung" und ,,Co-Regulierung" zu verstehen ist. Darüber hinaus werden auch die Voraussetzungen thematisiert, die von der Europäischen Union und dem Europarat bislang im Zusammenhang mit Co-Regulierung als Steuerungsform ins Spiel gebracht wurden.

Diese Abhandlung, vom Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) für die Informationsstelle angefertigt, dient auch der Vorbereitung eines Workshops zum Thema Co-Regulierung der Medien in Europa (6. und 7.September 2002 in Florenz). Die Ergebnisse dieses geschlossenen Workshops werden von der Informationsstelle im November wieder in der Publikationsreihe IRIS Plus herausgegeben.

IRIS Plus: Co-Regulierung der Medien in Europa - Europäische Vorgaben für die Errichtung von Co-Regulierungssystemen (im Rahmen des Abonnements der Monatszeitschrift "IRIS, Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle" erhältlich)

EUROPÄISCHE AUDIOVISUELLE INFORMATIONSSTELLE, Straßburg, Frankreich
Pressekontaktpersonen: Markus Booms - Tel.: +33 (0) 3 88 14 44 06 - E-mail: marketing@obs.coe.int


Im Dezember 1992 in Straßburg eingerichtet, hat die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle zur Aufgabe, Informationen über den europäischen audiovisuellen Sektor zu sammeln, aufzubereiten und zu veröffentlichen. Als öffentliche europäische Einrichtung umfasst sie derzeit 35 Mitgliedstaaten sowie die Europäische Union, die durch die Europäische Kommission vertreten wird. Die Informationsstelle wurde als Teil des Europarats gegründet und arbeitet mit diversen Partnern, Berufsverbänden und einem Korrespondentennetzwerk zusammen. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben Konferenzbeiträgen die Erstellung von Publikationen, Datenbanken und umfassenden Internetseiten.