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Pressemitteilungen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle
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Pressemitteilung

Straßburg, den 2. März 2007

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht neues IRIS plus

Der Zugang des Rundfunks zu seinen Frequenzen

 
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Das verfügbare Rundfunkfrequenzspektrum galt lange als begrenzt und daher als etwas Kostbares, das von staatlichen Behörden reguliert wurde. Die digitalen Kompressionstechniken verändern nun diese Situation und ermöglichen eine breitere und effizientere Nutzung des Spektrums.

Vor dem Hintergrund der Digitalumstellung hat die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle gerade einen neuen Artikel zum Thema„Zugang des Rundfunks zu seinen Frequenzen“ veröffentlicht. Der Bericht von Nicola Weißenborn vom Institut für Europäisches Medienrecht bietet einen überaus wertvollen Überblick über die wesentlichen technischen Gegebenheiten der Frequenznutzung sowie die unterschiedlichen Modelle zur Frequenzregulierung, die derzeit auf europäischer Ebene und auch weltweit bestehen, und untersucht schließlich die neuen Fragen, die durch die Digitalisierung in der Frequenzdiskussion aufgekommen sind.

Der Bericht beginnt mit einer Vorstellung der verschiedenen Rechtsinstrumente, welche den Rundfunkveranstaltern das Zugangsrecht zu den Übertragungsmedien sichern. Dabei werden sowohl Artikel 10.1 der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch Artikel 49 des EG-Vertrags betrachtet. Zugleich wird daran erinnert wird, dass „bei beiden Ansätzen die Zuerkennung dieser Rechte nicht schrankenlos ist“. Weißenborn zeigt auf, dass die Verwaltung der verfügbaren Frequenzen eine ganze Reihe von juristischen Fragen aufwirft, „die von der Sicherstellung der Grundversorgung und der Nutzungsbeschränkungen zur Vermeidung von Interferenzen bis hin zu Fragen des Bestandsschutzes beim digitalen Switch-over reichen“.

Anschließend werden die technischen Gesichtspunkte einer Übertragung von Inhalten über das Frequenzspektrum betrachtet. Einer aktuellen Definition des Begriffs „Frequenz“ und der Eignung der verschiedenen Frequenzen für unterschiedliche Arten von Rundfunk folgt im Bericht eine Betrachtung der Besonderheiten der digitalen Übertragung, die „die Möglichkeit bietet, die Prozesse der Informationsverarbeitung zu rationalisieren und zu beschleunigen, und daher eine effizientere Nutzung des verfügbaren Frequenzspektrums erlaubt“. Dadurch ergibt sich dank digitaler Übertragung die Möglichkeit zu Bündelung oder zum „Multiplexbetrieb“.

Weiterhin beschreibt der Bericht die Institutionen, die auf internationaler Ebene für die Frequenzverwaltung verantwortlich sind. Wenngleich die Frequenzverwaltung grundsätzlich in der Zuständigkeit der Nationalstaaten liegt, ist internationale Koordination unabdingbar, da Funkfrequenzen nicht immer räumlich begrenzt sind und somit auch über Ländergrenzen hinausreichen können. Die Internationale Fernmeldeunion (ITU - International Telecommunication Union), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf, gewährleistet, dass Störungen zwischen den Funkstellen der verschiedenen Länder beseitigt werden, und ist somit international tätig. Im erweiterten Europa ist die Europäische Konferenz der Verwaltungen für das Post- und Fernmeldewesen (CEPT – Conférence européenne des Administrations des postes et des télécommunications) für die Frequenzregulierung verantwortlich, während der Ausschuss für elektronische Kommunikation (ECC - Electronic Communications Committee) die europäischen Frequenznutzungspläne harmonisiert und Lösungen zur Unterbringung neuer Funkanwendungen im Spektrum findet.

Der Bericht bietet darüber hinaus eine Analyse der Frequenzverwaltung auf nationaler Ebene. Dabei konzentriert er sich insbesondere auf Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich als Länder mit grundlegend unterschiedlichen Frequenzverwaltungensmodellen. Der Rechtsrahmen für Rundfunk in Deutschland spiegelt, was nicht überrascht, die föderale Struktur des Landes wider. Die gesetzliche Regulierung der Telekommunikation und deren Verwaltung fällt in die ausschließliche Kompetenz des Bundes, während die eigentliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung Ländersache ist. In Frankreich stellt das Nationale Amt für Frequenzen (ANF - Agence nationale des fréquences) einen nationalen Frequenzzuweisungsplan auf. Die französische Regulierungsbehörde für audiovisuelle Medien (CSA - Conseil supérieur de l’audiovisuel) und die Regulierungsbehörde für den Post und Telekommunikationssektor (ARCEP - Autorité de Régulation des Communications Electroniques et des Postes) genehmigen diesen Plan, bevor er vom Premierminister in Form einer Durchführungsverordnung (Arrêté) erlassen wird. Im Vereinigten Königreich fungiert die Kommunikationsbehörde (Ofcom - Office of Communication) als einzige Regulierungseinrichtung für den gesamten Kommunikations- und Rundfunksektor.

Im Anschluss werden neuere Tendenzen im Bereich der Frequenzverwaltung untersucht. Um den Markttendenzen Rechnung zu tragen und mit dem wachsenden Bedarf Schritt halten zu können, neigt die Europäische Kommission in letzter Zeit zu einem stärker marktorientierten Ansatz bei der Frequenzverwaltung in der EU. Mit dieser Strategie sollen den Marktteilnehmern größere Freiheiten bei der Frequenznutzung und den Möglichkeiten zum Handel mit Zugangsrechten eingeräumt werden.

Weißenborn kommt zu dem Schluss, dass ungeachtet jüngster Liberalisierungstendenzen im Bereich der Frequenzverwaltung „immer ein gewisser Regelungsbedarf bestehen bleiben wird“.

Diesen kostenlosen Bericht können Sie hier herunterladen: http://www.obs.coe.int/oea_publ/iris/iris_plus/iplus2_2007.pdf

Für weitere Presseinformationen, bitte wenden Sie sich an:
Alison Hindhaugh, Information & Press Officer, Tel.: +33 (0) 3 88 14 44 10 -- E-mail: Alison.HINDHAUGH@coe.int

Für ein Abonnement der monatlich erscheinenden Rechtlichen Rundschau IRIS inklusive IRIS plus, klicken Sie hier oder wenden Sie sich bitte an Markus.BOOMS@coe.int

Für weitere Informationen zum Inhalt dieser Veröffentlichung, setzen Sie sich bitte mit unserer juristischen Abteilung in Kontakt:
Susanne.NIKOLTCHEV@coe.int - Francisco.CABRERA@coe.int


Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

Im Dezember 1992 in Straßburg eingerichtet, hat die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle zur Aufgabe, Informationen über den europäischen audiovisuellen Sektor zu sammeln, aufzubereiten und zu veröffentlichen. Als öffentliche europäische Einrichtung umfasst sie derzeit 37 europäische Staaten sowie die Europäische Union, die durch die Europäische Kommission vertreten wird. Die Informationsstelle ist ein Teil des Europarats und arbeitet mit diversen Partnern, Berufsverbänden und einem Korrespondentennetzwerk zusammen. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben Konferenzbeiträgen die Erstellung von Publikationen, Datenbanken und eine umfassende Internetseite: http://www.obs.coe.int