|
In Westeuropa ist die Umstellung auf das digitale Fernsehen bereits in vollem Gange. Die erste Region Frankreichs, in der das analoge Antennenfernsehen komplett abgeschaltet wurde, war das Elsass, und so ist es vielleicht doch mehr als ein Zufall, dass die im Elsass ansässige Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, ein Teil des Europarats in Straßburg, soeben einen hochaktuellen Bericht über die laufenden Maßnahmen zur Vorbereitung der Umstellung weiter entfernt im Osten des Kontinents – in Russland und der Ukraine – veröffentlicht hat. Den Leitbeitrag dieses neuen IRIS plus-Berichts zum Thema Digitalfernsehen haben zwei lokale Experten verfasst, Andrei Richter vom Moskauer Zentrum für Medienrecht und Medienpolitik und Taras Shevchenko vom Institut für Medienrecht in Kiew. Sie beginnen mit einer Analyse der nationalen Politik zum Digitalfernsehen in beiden Ländern. In Russland wurde das für den Umstellungsprozess maßgebliche „föderale Zielprogramm“ für den Zeitraum 2009-2015 im September 2009 von Ministerpräsident Putin unterzeichnet. Im ukrainischen staatlichen Programm zur Einführung des digitalen Fernsehens und Hörfunks ist die endgültige Umstellung ebenfalls bis 2015 vorgesehen. Was die Kosten der Digitalumstellung betrifft, so gehen die Staatsprogramme beider Länder von folgendem finanziellen Beitrag der Wirtschaft und einer Finanzierung der Umstellungsphase durch die jeweilige Regierung aus:
Es folgt eine Betrachtung der Rechtskonzepte, Erlasse und weiteren Regelungen im Zusammenhang mit dem Umstellungsprozess. So ist Russland zum Beispiel eines der wenigen europäischen Länder ohne formelles Gesetz zur Regulierung des Rundfunks oder der audiovisuellen Medien. In der anschließenden Betrachtung der „logistischen“ Aspekte des Umstellungsprozesses liefert der Bericht eine ausführliche Analyse der verschiedenen geografischen Phasen, die beide Länder in ihrem jeweiligen Umstellungsplan definiert haben; des Moratoriums für neue Analogfrequenzen; der zukünftigen Zusammenstellung der Multiplexe und der hiermit verbundenen Übertragungspflichten; der jeweils für die Übertragung zuständigen Betreiber sowie der Modalitäten für die Bereitstellung der notwendigen Set-Top-Boxen. Durch die Umstellung auf das Digitalfernsehen werden ganz offensichtlich neue Herausforderungen an die Rechtsstrukturen beider Länder gestellt, insbesondere in der Frage der Lizenzierung und im Hinblick auf die Rolle der Lizenzbehörde sowie in Eigentumsfragen. In ihrem Fazit weisen Richter und Shevchenko darauf hin, dass die Einführung des Digitalfernsehens in Russland und der Ukraine durchaus die Schaffung neuer Regelungen für diesen Sektor nach sich zieht. Inwieweit dieser Prozess aber zu einer „angemessenen rechtlichen Regulierung und der Schaffung transparenter Parameter für technischen Fortschritt“ führen kann, lassen sie offen. Zu den weiteren Herausforderungen gehört, so die Autoren, die dominierende Stellung des Staatsrundfunks in Russland, die dazu führen könnte, dass die Lizenzen für die drei ersten DVB-T-Multiplexe ohne Ausschreibung an bestehende, von der Regierung bevorzugte Betreiber vergeben werden. Darüber hinaus ist nach ihrer Auffassung wegen der hohen Kosten für die Umstellung die Existenz von Hunderten von kleineren regionalen Rundfunksendern und somit möglicherweise auch die in der Theorie vom Digitalfernsehen versprochene Verfügbarkeit von „pluralistischen und vielfältigen Programmen und Informationen“ gefährdet. Der Berichterstattungsteil dieser neuen Publikation enthält eine Reihe von kurzen Artikeln zu einzelnen Ländern, in denen der jeweils aktuelle Stand der Umstellung auf das Digitalfernsehen beschrieben wird, darunter in Bulgarien, Irland, Rumänien, der Slowakei und Serbien. Der letzte Teil, das ZOOM-Kapitel liefert für jedes Land Marktdaten über die Digitalisierung in den Haushalten sowie eine Aufschlüsselung der eingesetzten Empfangstechnologie nach Digitalplattformen. Hinzu kommt eine tabellarische Übersicht über die geplanten Termine für die Einführung von DVB-T in 35 Ländern Europas. Für weitere Informationen über Rußland veröffentlichen
wir, Anfang März, eine neue IRIS Spezial Publikation: Für
weitere Presseinformationen, bitte wenden Sie sich
an:
Alison Hindhaugh, Information & Press Officer Tel.: +33 (0) 3 90 21 60 10 -- E-mail: alison.hindhaugh@coe.int Für ein Abonnement der IRIS plus oder den Erwerb von Einzelexemplaren, wenden Sie sich bitte an markus.booms@coe.int Für weitere Informationen zum Inhalt dieser Veröffentlichung, setzen Sie sich bitte mit unserer juristischen Abteilung in Verbindung: susanne.nikoltchev@coe.int - francisco.cabrera@coe.int |