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Wir leben in einer Zeit, in der die Rundfunkveranstalter zunehmend auf Werbeeinnahmen setzen, um ihren Betrieb zu finanzieren. Während sie also mehr denn je ihr Programmangebot auf eine Maximierung der Zuschauerzahlen ausrichten, wächst die Bedeutung kulturfördernder Mechanismen, die garantieren, dass im europäischen Fernsehen auch in Zukunft kulturelle Inhalte zu sehen sind. Aus diesem Grund hat die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle soeben ihre jüngste Ausgabe von Iris plus veröffentlicht: Der kulturelle
Auftrag und der Aspekt „Regionalität"
im Pflichtenprogramm der Rundfunkveranstalter Thorsten Ader vom Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) untersucht in diesem neuen Bericht die Begriffe „regional" und „Kultur" in Verbindung mit der Programmgestaltung, betrachtet die verschiedenen auf europäischer und nationaler Ebene bestehenden Instrumente zum Schutz solcher Programme und beschreibt an Beispielen aus der Praxis, wie diverse europäische Sender diese Regelungen auf ihre Programmgestaltung und Produktionsstrategie anwenden. In seiner Analyse befasst er sich auf der einen Seite mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag zur Regional- und Kulturförderung durch den Rundfunk und auf der anderen Seite mit den kulturellen Verpflichtungen des kommerziellen Rundfunks. Ader verzichtet auf eine eingehende Definition des Begriffs „Kultur", untersucht aber nichtsdestotrotz die Vorstellung, dass ein Kulturprogramm des Rundfunks „qualitativ wertvolle Beiträge aus den Bereichen Musik, Kunst, Theater etc." enthält. Er stellt aber hierzu fest, dass kulturelle Programmgestaltung auch etwas mit der Schaffung audiovisueller Werke durch die Sender selbst zu tun hat, indem sie „das berufliche Umfeld für den Schöpfungsprozess bieten". Darüber hinaus erwähnt er die wichtige Rolle, die das Kulturangebot für die Stärkung der Identität der verschiedenen Regionen in Europa besitzt. Der Bericht befasst sich in der Folge mit den verschiedenen internationalen und europäischen Rechtsinstrumenten, die das Angebot an Regional- und Kulturprogrammen auf unseren Fernsehschirmen schützen und fördern sollen. Untersucht werden das „Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" der UNESCO, die „Empfehlung über Maßnahmen zur Förderung des Medienpluralismus" des Europarats sowie Artikel 151 EGV des Maastrichter Vertrags, insoweit, als sie Wege aufzeigen, europäische Rundfunkveranstalter zu verpflichten, einen bestimmten Anteil ihres Programms mit kulturellen Inhalten zu füllen. Ader betrachtet die Effizienz dieser Instrumente vor dem Hintergrund einer zunehmenden Liberalisierung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs und hält in diesem Zusammenhang die Rolle der Europäischen Union insofern für interessant, als sie sich einerseits „aktiv für die Schaffung eines internationalen Rechtsinstruments zum Schutze der kulturellen Vielfalt" einsetzt und andererseits gegen manche Fördermaßnahmen ihrer Mitgliedstaaten den Vorwurf der „Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt und/oder den Grundfreiheiten" erhebt. Ader befasst sich danach mit den nationalen Regeln in sieben Ländern Europas, vom Vereinigten Königreich bis Slowenien. Untersucht werden die nationalen Bestimmungen, mit denen eine regionale Berichterstattung, aber auch die Förderung der ökonomischen Seite einer regionalen Produktion sichergestellt werden sollen. Aus dieser Länderanalyse zieht der Bericht den Schluss, dass die wechselseitige Abhängigkeit von Regionalität und Kultur in der Fernsehprogrammgestaltung in den rechtlichen Bestimmungen der untersuchten Länder deutlich zum Ausdruck kommt. Dabei unterscheiden sich jedoch die Vorstellungen zum Begriff „Regionalität" mitunter deutlich. Während der Begriff Region in Slowenien beispielsweise an der Bevölkerungsdichte festgemacht wird, neigen die Briten dazu, alles außerhalb des Großraums London als „regional" zu bezeichnen. Ader schließt mit der Feststellung, dass für die Sicherstellung einer regionalen Programmgestaltung im Wesentlichen zwei Modelle in Frage kommen: ein Netzwerk aus unabhängigen regionalen Fernsehstationen, die ihre jeweilige Region bedienen (wie die dritten Programme in Deutschland oder ITV in Großbritannien) oder als Alternative hierzu Regionalstudios, die von einem landesweit operierenden Sender kontrolliert werden.
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