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Pressemitteilungen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle
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Pressemitteilung

Straßburg, den 18. Oktober 2005


Haben oder nicht haben – Must-Carry-Regeln

Anlässlich der MIPCOM 2005 kündigt die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle eine Publikation aus der Reihe IRIS Spezial über die derzeit geltenden Weiterverbreitungspflichten in Europa und den USA an.

 
Weitere Informationen zu IRIS-Publikationen
Juristische Datenbank
IRIS Merlin

http://merlin.obs.coe.int
Webseite des Instituts für Informationsrecht
http://www.ivir.nl
 

Haben oder nicht haben – Must-Carry-Regeln

ist das Ergebnis eines Workshops, den die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle und das Institut für Informationsrecht (IViR) der Universität Amsterdam im April dieses Jahres gemeinsam organisiert haben. Thema der Veranstaltung war die Pflicht zur Weiterverbreitung bestimmter Programme, die als öffentlichen Interessen dienend betrachtet werden, durch (Kabel ) Fernsehnetze („Must-Carry“).

Die Publikation, die in der zweiten Novemberwoche erscheinen wird, enthält drei Studien sowie eine detaillierte Zusammenfassung der Diskussionen, die sich bei dem Workshop ergaben.

Die Zusammenfassung des Workshops von Nico van Eijk und Sabina Gorini vom IViR beschäftigt sich ausführlich mit der Berechtigung (bzw. deren Fehlen) von Must-Carry-Regeln und erwägt die Möglichkeit, sie durch Must-Offer-Regeln zu ersetzen, die bestimmte Sender verpflichten, den Netzbetreibern ihre Programme zur Verfügung zu stellen, statt die Netzbetreiber zur Verbreitung der Programme zu zwingen.

Im Anschluss hieran schildert der Verfasser der ersten Studie, Thomas Roukens, die europäische Situation und gibt einen detaillierten Überblick über bestehende Must-Carry-Regeln in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ferner werden die grundlegende Vorschrift zur Weiterverbreitungspflicht – Artikel 31 der Universaldienstrichtlinie – und ihre Anwendung in einer Auswahl europäischer Länder untersucht. Roukens gelangt zu dem Schluss, dass es dieser Vorschrift nicht gelungen sei, die erwartete Harmonisierung der innerstaatlichen Must-Carry-Bestimmungen zu erreichen, und dass die Anwendung der Weiterverbreitungspflicht in den verschiedenen Ländern noch stark voneinander abweicht.

Anschließend beschäftigt sich Rob Frieden mit den Must-Carry-Regeln, die in den USA sowohl im analogen als auch im digitalen Kontext für Kabel- und Satellitenbetreiber gelten. Er sagt voraus, dass diese Regeln in den USA Bestand haben werden, obwohl die Deregulierung voranschreite und immer mehr Entwicklungen den Marktkräften überlassen würden. Angesichts der anerkannten Macht des Rundfunks im politischen Bereich zieht Frieden das Fazit: „Die Weiterverbreitungspflicht stellt sicher, dass der Rundfunk ein wichtiges Medium bleibt, und stützt die symbiotische Beziehung zwischen Medien und Politik.“

Der letzte Beitrag, von Peggy Valcke geschrieben, beschäftigt sich mit der Zukunft der Weiterverbreitungspflicht. Er benennt eine Reihe von Defiziten der bestehenden Must-Carry-Regelungen und stellt ein Modell für die Gestaltung von Weiterverbreitungspflichten im digitalen Zeitalter vor. Valcke spricht sich klar dafür aus, trotz des derzeitigen Trends zu Deregulierung und marktorientiertem Denken an Must-Carry-Regeln festzuhalten. Must Carry habe eine Zukunft, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien. Daher sollten wir „aufhören, Must Carry als separates Thema zu betrachten, das nur Kabelbetreiber oder Sender mit öffentlich-rechtlichem Auftrag betrifft. Stattdessen sollten Must-Carry-Regelungen zum Teil eines globalen Konzepts "inhaltlicher Universaldienstverpflichtungen" gemacht werden.“

IRIS Spezial, Ausgabe 2005
"Haben oder nicht haben – Must-Carry-Regeln", ca. 50 Seiten, EUR 58,50
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Straßburg, 2005.

Für weitere Presseinformationen und ein Presseexemplar dieser Publikation (zwecks einer Buchbesprechung), wenden Sie sich bitte an: Um diese Veröffentlichung zu erwerben oder sich an unsere Rechtliche Rundschau - IRIS - zu abonnieren, wenden Sie sich bitte an: Markus.BOOMS@coe.int

Für weitere Informationen zum Inhalt dieser Publikation wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Juristische Information:

Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

Im Dezember 1992 in Straßburg eingerichtet, hat die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle zur Aufgabe, Informationen über den europäischen audiovisuellen Sektor zu sammeln, aufzubereiten und zu veröffentlichen. Als öffentliche europäische Einrichtung umfasst sie derzeit 37 europäische Staaten sowie die Europäische Union, die durch die Europäische Kommission vertreten wird. Die Informationsstelle wurde als Teil des Europarats gegründet und arbeitet mit diversen Partnern, Berufsverbänden und einem Korrespondentennetzwerk zusammen. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben Konferenzbeiträgen die Erstellung von Publikationen, Datenbanken (LUMIERE, KORDA und IRIS MERLIN) und eine umfassende Internetseite: www.obs.coe.int