Schlüsselfragen dieser IRIS Spezial:
- Was bedeutet "redaktionelle Verantwortung" im Sinne
der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste?
- Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Definition?
- Welches sind die Grauzonen redaktioneller Verantwortung?
- Was bedeutet das Konzept der "redaktionellen Verantwortung"
für die Einordnung von Diensten, die audiovisuelle Inhalte
anbieten?
Zum Inhalt:
Bis zum Ende des Jahres 2009 werden die EU Mitgliedstaaten die
Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste umzusetzen haben.
Ihre innerstaatlichen Vorschriften werden bis dahin unter anderem
der Erweiterung des Anwendungsbereichs des gemeinschaftlichen Rechtsrahmens
auf nonlineare Dienste Rechnung tragen müssen.
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste enthält
an unterschiedlichen Stellen den Begriff der „redaktionellen
Verantwortung“. Schon früh ist klar geworden, dass es
sich hierbei um einen Schlüsselbegriff handelt. Dessen Definition
ist schwierig aber von außerordentlicher Wichtigkeit. Von
ihr hängt ab, welche Dienste und welche Diensteanbieter von
den Mitgliedstaaten reguliert werden müssen, um die Ziele der
Richtlinie wirksam umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund analysiert diese IRIS Spezial den
Begriff der redaktionellen Verantwortung“. Sie behandelt darüber
hinaus Fragen, welche die Verwendung des Begriffes für die
Umsetzung der Richtlinie aufwirft. IRIS Spezial spricht die
vielen Facetten, Begriffe und wichtigen Konsequenzen an, die den
Bereich der redaktionellen Verantwortung ausmachen, aber auch die
Grauzonen, in denen die Gesetzgeber vielleicht um praktikable Lösungen
ringen müssen und bei denen ihre Meinungen auseinandergehen
könnten.
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