Veranstaltungen

Veranstaltungskalender


Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle präsentiert ihre Arbeit auf zahlreichen internationalen Konferenzen und Workshops. Unsere Experten und Analysten werden häufig zu Veranstaltungen im audiovisuellen Bereich eingeladen. Jedes Jahr organisiert die Informationsstelle mindestens drei eigene Veranstaltungen:

  • die größte öffentliche Veranstaltung zum Thema Kino beim Filmmarkt von Cannes (Mai),
  • eine Konferenz in dem Land, das die Präsidentschaft der Informationsstelle innehat (Juni),
  • eine Veranstaltung in Brüssel für Vertreter der Industrie und europäische Entscheidungsträger, Pressevertreter sowie Mitglieder des wissenschaftlichen Bereichs (November).

Veranstaltungen der Informationsstelle und Termine, bei denen diese vertreten ist, sind auf dieser Webseite verfügbar sowie auf unseren Social Media Plattformen.

Filme unserer letzten Konferenzen

The European cinema sector - diverging paths? - 20 May 2023

FOCUS 2022: Key Trends in the Film Sector 

 

Creators in Europe’s Screen Sectors – Sketching Present and Future Challenges - 7 June 2022

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Zurück Was tut Europa gegen #Fakenews?

Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht eine neue Analyse zum europäischen Medienrecht
Was tut Europa gegen #Fakenews?

Zum kostenlosen Download geht’s hier

Fakten von Fiktion in den Medien zu unterscheiden ist heute ein fast unmögliches Unterfangen. Im Zeitalter von #fakenews hashtag werden das Internet und die Medien insgesamt von einer Flut von Falschmeldungen überschwemmt, die häufig sehr viel seltsamer klingen als die Wahrheit! Welche Regeln gibt es in Europa und was wird getan, um die Richtigkeit und Objektivität in der Nachrichtenberichterstattung zu garantieren? Wie weit dürfen europäische und nationale Gesetzgeber gehen, um uns vor zweifelhafter Berichterstattung zu schützen oder um wenigstens sicherzustellen, dass bestimmte Verhaltenskodizes in der Berichterstattung eingehalten werden? Auf diese Fragen gibt ein Bericht Antwort, den die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, eine Einrichtung des Europarats in Straßburg, soeben über das Thema „Fakten und nichts als Fakten?“ veröffentlicht hat. Sie können diesen Bericht hier kostenlos herunterladen.

Das erste Kapitel befasst sich mit den unterschiedlichen Definitionen der journalistischen Grundsätze „Richtigkeit, Objektivität und Fairness” in den Medien und dem Interesse der Medien, diese Grundsätze in ihrer Berichterstattung anzuwenden. Die „Qualitätspresse“ hat lange den Grundsatz der Richtigkeit als moralische Pflicht jedes Journalisten verteidigt, im Namen der Professionalität und der Glaubwürdigkeit. Für Rundfunkanstalten sind die Garantie von Richtigkeit, Objektivität und Fairness in der Berichterstattung Voraussetzungen für das Vertrauen ihrer Zuschauer in die Glaubwürdigkeit des Senders. Der gute Ruf eines Senders, aber auch wirtschaftliche Interessen wie die Zahl der Zuschauer stehen hier auf dem Spiel. Aber es gibt auch ein öffentliches Interesse an der Einhaltung dieser Grundsätze: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg behandelt die Nachrichtenberichterstattung als ein Thema, das nach dem Recht auf freie Meinungsäußerung Anspruch auf ein Höchstmaß an Schutz hat, vor allem dann, wenn es um „Angelegenheiten von öffentlichem Interesse“ und um „Angelegenheiten von legitimem öffentlichem Belang“ geht.

Das zweite Kapitel befasst sich mit dem europäischen Recht zu Richtigkeit und Fairness in der Nachrichtenberichterstattung. Da die EU zu diesem Thema keinerlei verbindliche Rechtsvorschriften verabschiedet hat, haben der Europarat und sein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sich dieses Themas angenommen und eine Reihe von Grundsätzen für bewährte Praktiken in den Bereichen Rundfunk, Print-Medien und Online-Medien ausgearbeitet. Der Gerichtshof wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Artikel 10 der EMRK garantiert das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung. Die Mitgliedstaaten des Europarats sind also verpflichtet, „sicherzustellen“, dass die Öffentlichkeit „über Fernsehen und Radio Zugang zu unparteiischen und sachlich richtigen Informationen und einer Reihe von Meinungen und Kommentaren hat“. Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte hat bis heute ein umfangreiches Fallrecht zu diesem Thema entwickelt. Die Autoren der Analyse weisen in der Tat darauf hin, dass „die Befolgung der ethischen Grundsätze des Journalismus Medien einen zusätzlichen Schutz nach Artikel 10 der EMRK gewährt; allerdings kann ein Versäumnis in Bezug auf ‚verantwortungsbewussten Journalismus‘ in der Tat dazu führen, dass der Europäische Gerichtshof Sanktionen gegenüber Medien für vereinbar mit Artikel 10 hält“.

Im dritten Kapitel untersucht der Bericht europäische Normen und Richtlinien in diesem Bereich. Zunächst analysiert er die normsetzenden Instrumente des Europarats und seiner Organe, bevor er sich mit den Instrumenten befasst, die von den Medien selbst und von Regulierungsorganisationen geschaffen wurden. Das Ministerkomitee des Europarats und die Parlamentarische Versammlung haben seit 1970 mehr als 80 Empfehlungen und Entschließungen zum Thema Medien verabschiedet. Zu den wichtigsten Themen zählen Medien und journalistische Ethik, die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das Recht auf Gegendarstellung und das Thema Verleumdung von Menschen, über die in den Medien berichtet wird. Dieses Kapitel befasst sich auch mit den Ethikkodizes, die von Branchenverbänden der Journalisten wie der Internationalen Journalisten-Föderation (mit ihrer “Declaration of Principles on the Conduct of Journalists” – dem Ehrenkodex für Journalisten), dem “Ethical Journalism Network” (einem internationalen Netzwerk von Medienprofis), der Europäischen Journalisten-Föderation und der Alliance of Independent Press Councils of Europe verabschiedet wurden.

  1. restlichen Kapitel dieser detaillierten Studie befassen sich mit den nationalen Vorschriften und Rechtsinstrumenten, die in elf europäischen Ländern zu Richtigkeit und Objektivität im Rundfunk, in den Print-Medien und den Online-Medien entwickelt wurden: in Deutschland, Spanien, Finnland, Frankreich, im Vereinigten Königreich, in Irland, Italien, den Niederlanden, Polen, der Russischen Föderation und der Slowakei.

Der Bericht schließt mit einer Zusammenfassung der jüngsten Maßnahmen des Europarats in diesem Bereich. Die jüngste Entschließung vom April 2018 bekräftigt, dass Journalisten der Öffentlichkeit gegenüber verantwortlich sind und hohen redaktionellen Standards genügen sowie Verhaltenskodizes eingeführt haben müssen, die ethische Grundsätze fördern wie Wahrheit und Richtigkeit, Unabhängigkeit, Fairness und Unparteilichkeit, Menschlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Die Entschließung von 2018 geht noch einen Schritt weiter und fordert, dass Äußerungen oder Behauptungen in den Medien auch dann nicht strafbar sein sollten, wenn sie sich als falsch erweisen, vorausgesetzt, dass sie „ohne Kenntnis der Unrichtigkeit und ohne Absicht, Schaden zu verursachen gemacht wurden und mit der gebotenen Sorgfalt überprüft wurden“. Die Autoren heben abschließend die Rolle der nationalen Regulierungsbehörden hervor, die „eine wichtige Funktion haben, um Zuschauern, Lesern und Abonnenten die Möglichkeit einer Wiedergutmachung zu geben, und das Vertrauen in die Berichterstattung der Medien sicherstellen.“

Fighting fake news in Europe? Finden Sie in diesem hochaktuellen neuen Bericht heraus, wer Ihre Rechte schützt!

Strassburg 13/09/2018
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