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Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle stellt ihren neuen Bericht IRIS Spezial vor
Wie schützt Europa die Transparenz von Medieneigentum?

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Wem gehören die Medien in Europa? Wer entscheidet über die Informationen, die wir erhalten? Und wer schützt uns vor Monopolen, die zu mächtig werden und die Medienlandschaft in Europa dominieren? Während europäische Medienkonzerne versuchen, Supergruppen zu schaffen, die groß genug sind, um mit den Global Players mithalten zu können, müssen wir uns fragen, wer ein Auge auf die Transparenz von Medieneigentum hat. Wer sind die Wächter? Und wer überwacht die Wächter? Dieser neue Bericht der Audiovisuellen Informationsstelle, einer Organisation des Europarats in Straßburg, der genau zur rechten Zeit kommt, hat sich mit dem hochaktuellen Thema der Transparenz von Medieneigentum befasst.

Der Bericht befasst sich mit der Frage, wie Transparenz von Medieneigentum in Europa geregelt wird.

Im Einleitungskapitel geht es um die Frage, warum Transparenz von Medieneigentum so wichtig ist. Die Antwort ist einfach: Medien haben großen Einfluss auf die Bildung der öffentlichen Meinung und die Macht, demokratische Kontrolle auszuüben. Hier besteht immer auch die Gefahr, dass diese Macht missbraucht wird, und wir müssen uns fragen, wie man einen solchen Missbrauch eindämmen kann. Wer hat die Macht, Herzen und Verstand in diesem Bereich zu beeinflussen?

Das zweite Kapitel untersucht die Regeln zur Transparenz von Medieneigentum im Lichte des EU-Primärrechts. Auch wenn die Begriffe wie „Transparenz“, „transparent“, „Offenheit“ oder “offen” sich nur in einzelnen Passagen von EU-Verträgen finden, spielt der Grundsatz der Transparenz doch im EU-Primärrecht eine wichtige Rolle. In diesem Kapitel befassen sich die Autoren mit dem Einfluss von Transparenzregeln auf die EU-Wettbewerbspolitik, die Grundfreiheiten und Grundrechte der EU und Transparenz als Instrument zur Garantie der Medienvielfalt.

Das dritte Kapitel befasst sich mit Regeln zur Transparenz von Medieneigentum im Sekundärrecht der EU. Die aktualisierte Fassung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) von 2018 enthält eine Reihe neuer Auflagen für die Anbieter von Mediendiensten. So sollen Nutzer jederzeit Zugang zu Informationen über Mediendiensteanbieter haben. Außerdem können die Mitgliedstaaten gesetzliche Maßnahmen erlassen, nach denen ihrer Rechtshoheit unterliegende Mediendienste zusätzlich zu den genannten Angaben ausführliche Informationen über ihre Eigentümerstruktur zugänglich machen müssen, einschließlich der wirtschaftlichen Eigentümer. Die Autoren weisen darauf hin, dass diese Vorschriften zwar für Fernsehen und für Anbieter von Video-on-Demand-Diensten gelten, nicht jedoch für Video-Sharing-Plattformen. Interessanterweise wurde die Geldwäsche-Richtlinie der EU ebenfalls 2018 überarbeitet. Diese Richtlinie ermöglicht es, auch Medienunternehmen im Rahmen von Ermittlungen zu Geldwäsche zu überprüfen. Geplante neue EU-Rechtsvorschriften zur künstlichen Intelligenz oder das Gesetzespaket über digitale Dienste enthalten ebenfalls Vorschriften zu Transparenz, um das Vertrauen in diese neuen Technologien zu stärken.

Das vierte Kapitel geht über die EU-Rechtsvorschriften hinaus und informiert über die Arbeit des Europarats in diesem Bereich. Die Empfehlung CM/Rec (2018) des Ministerkomitees des Europarats an die Mitgliedstaaten zu Medienpluralismus und zu Transparenz von Medieneigentum geht in der Tat über den Geltungsbereich der AVMD-Richtlinie hinaus. Sie befasst sich mit Aspekten der politischen Kontrolle über die Medien und der Erhöhung der Rechenschaftspflicht der Medien gegenüber der Öffentlichkeit. Außerdem macht sie detaillierte Vorschläge für einen möglichen Regulierungsrahmen, ohne allerdings Bestimmungen für eine Kontrolle oder für Sanktionsmechanismen festzulegen. Dieses Kapitel informiert auch über Datenbanken, unter anderem die MAVISE-Datenbank der Informationsstelle, die eine Suche in den Registern der europäischen Regulierungsbehörden ermöglicht. Die interaktive Datenbank enthält Angaben wie Bezeichnung und Art des Dienstes, zu dem/den eigentlichen Eigentümer(n), der/die den Dienst kontrolliert/kontrollieren, Empfangsstaaten, Registrierungsstellen und das Land, in dem der betreffende Dienst lizensiert ist.

Kapitel 5 enthält Länderberichte über Transparenzregeln für Medieneigentum in neun europäischen Ländern, und zwar sowohl zu Transparenz von Medieneigentum im Verfassungsrecht als auch Transparenzregeln im innerstaatlichen Recht. Das sechste Kapitel bietet eine vergleichende Analyse dieser neun Länder und der unterschiedlichen Ansätze, die diese Länder gewählt haben, um Transparenz von Medieneigentum zu gewährleisten. Dieser Vergleich der unterschiedlichen Schutzmaßnahmen ist sehr aufschlussreich und konzentriert sich auf Parameter wie: welche Anbieter von Mediendiensten derzeit Regulierungsmaßnahmen unterliegen, Anwendungsbereich und Inhalt der Regeln, Überwachung und Beaufsichtigung der Regeln und Sanktionen sowie rechtliche Konsequenzen für Medien, die gegen die Regeln verstoßen.

In Kapitel 7 über Schlussfolgerungen betonen die Verfasser, wie wichtig es ist, dass jeder von uns wachsam ist: „Auch der public watchdog braucht selbst einen solchen: Des watchdog’s watchdog ist die Gesellschaft … und damit wir alle“.

Wem gehören die Medien in Europa und wer stellt sicher, dass wir das auch herausfinden? Lesen Sie unseren neuen Bericht!

STRASSBURG 31. MÄRZ 2022
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