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Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht neuen Mapping-Bericht!
Wie bekämpft Europa die Piraterie von Online-Sportveranstaltungen?

Zum Download „Mapping report on national remedies against online piracy of sports content“ geht's hier

(derzeit nur auf Englisch verfügbar)

Immer häufiger werden Sportinhalte im Internet Opfer von Piraterie in Form von illegalen Übertragungen großer Sportereignisse. Daher müssen Gesetzgeber Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Rechteinhaber ihre Rechte schützen können und dass Sportinhalte im Internet vor Piraterie sicher sind. Bislang hat noch niemand ein vergleichendes Mapping der verschiedenen Rechtsbehelfe im Fall von Piraterie in dieser Ausführlichkeit erstellt... bis jetzt. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Teil des Europarats in Straßburg, hat soeben ihren neuesten Bericht Mapping report on national remedies against online piracy of sports content veröffentlicht, der im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt wurde.

Diese einzigartige rechtsvergleichende Analyse, die von der Informationsstelle in Zusammenarbeit mit dem internationalen Urheberrechtsexperten Giovanni Maria Riccio und mit Unterstützung von Fabiola Iraci herausgegeben wurde, befasst sich zunächst mit dem Umfang des Schutzes audiovisueller Sportinhalte im Rechtsrahmen der 27 EU-Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs. Welche Rechte sind mit audiovisuellen Sportinhalten verbunden? Wer hält diese Rechte? Diese Fragen helfen maßgeblich zu verstehen, wer berechtigt ist, rechtlich gegen Online-Piraterie von audiovisuellen Sportinhalten vorzugehen, auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgt und welche Art von Rechtsbehelfen zur Verfügung steht.

Die Autoren beginnen mit einer Analyse, welche urheberrechtlichen Bestimmungen tatsächlich für Sportinhalte gelten. Während Sportereignisse als solche nicht urheberrechtlich geschützt sind, können die audiovisuelle Aufzeichnung und die Übertragung solcher Ereignisse unter bestimmten Gegebenheiten von Kreativität und Originalität urheberrechtlich geschützt sein. In jedem Fall sind sie durch die verwandten Schutzrechte geschützt, die dem Produzenten für die erstmalige Aufzeichnung des Films und dem Fernsehveranstalter für das Sendesignal gewährt werden. Auf dieser Grundlage können Rechteinhaber gegen die Verletzung ihrer Rechte vorgehen und die im Urheberrecht vorgesehenen Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen. Beim Schutz von Sportveranstaltern stellt sich die Situation etwas differenzierter dar. In einigen Ländern verfügen sie über das so genannte Hausrecht, auf dessen Grundlage der Eigentümer oder Pächter einer Sportstätte gerichtlich gegen jeden vorgehen kann, der die Veranstaltung auf dem Gelände ohne vorherige Genehmigung aufzeichnet. Nur acht der im Bericht erfassten Länder haben in ihrem nationalen Recht spezielle Rechte an audiovisuellen Sportinhalten eingeführt, die es den Organisatoren von Sportveranstaltungen ermöglichen, rechtlich gegen Online-Piraterie vorzugehen.

Der Hauptteil des Berichts befasst sich mit den nationalen Rechtsbehelfen, Durchsetzungsvorschriften und Verfahren, die Rechteinhabern und Lizenznehmern zur Verfügung stehen, um gegen Online-Piraterie ihrer Inhalte vorzugehen. Trotz der unterschiedlichen nationalen Ansätze lassen sich bestimmte Trends erkennen. Hinsichtlich der Mitteilungs- und Aktionsverfahren, die im Falle illegal verfügbarer Inhalte im Internet angewandt werden können, stellten die Autoren fest, dass es hier noch immer erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern gibt, da sie auf EU-Ebene nicht vollständig harmonisiert wurden.

Generell wird in dem Bericht hervorgehoben, dass alle Länder sowohl zivil- als auch strafrechtliche Rechtsbehelfe für Urheberrechtsverletzungen vorsehen, wenngleich Strafverfahren eher selten sind. Auf zivilrechtlicher Ebene sehen die meisten der im Bericht erfassten Länder die Möglichkeit vor, dass die Justizbehörden einstweilige Verfügungen gegen Rechtsverletzer und Online-Vermittler erlassen können, deren Dienste in Verbindung mit Online-Urheberrechtsverletzungen genutzt wurden.

Die Autoren gehen dann speziell auf einen solchen zivilrechtlichen Rechtsbehelf ein, der insbesondere gegen Online-Piraterie eingesetzt wird, nämlich die Sperranordnung. Sie stellen fest, dass es auf EU-Ebene zwar keine Definition für Sperranordnungen gibt, der Begriff jedoch allgemein für derartige Verfügungen verwendet wird, die Internetanbieter dazu verpflichten, die notwendigen technischen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu einer Website oder Plattform zu sperren oder zu deaktivieren. Einige nationale Gerichte haben begonnen, eine dynamische Anwendung von Sperranordnungen zuzulassen, das heißt die Ausweitung von Sperranordnungen auf künftige URLs und nicht nur auf bestehende Websites. Diese dynamischen Anordnungen gelten als flexibler in Fällen wiederholter Verstöße, wie dies bei der Piraterie von Live-Sportinhalten häufig der Fall ist. In einigen Fällen wurden auch Live-Sperranordnungen erlassen, das heißt Verfügungen, die die wiederholte Sperrung einer Website bei jeder illegalen Live-Übertragung ermöglichen. Diese Rechtsbehelfe wurden von den Gerichten als wirksam erachtet, da sie zeitnah durchgeführt werden können und somit aktive Live-Streams erschweren. In allen Fällen wird in dem Bericht betont, dass die Gerichte in allen Ländern, in denen Sperrungen gerichtlich angeordnet werden, sicherstellen, dass diese Anordnungen entsprechend den Grundrechten der Nutzer und Dienste wie Datenschutz, Meinungsfreiheit oder unternehmerische Freiheit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht werden.

Anschließend befassen sich die Autoren mit den Verwaltungsbehörden, die auf nationaler Ebene geschaffen oder ermächtigt wurden und über besondere Befugnisse bei Urheberrechtsverletzungen und/oder beim Erlass administrativer Sperranordnungen verfügen. Darüber hinaus befasst sich der Bericht mit den Verhaltenskodizes oder Absichtserklärungen, die in einigen Ländern auf nationaler Ebene verabschiedet wurden, und bringt einige Beispiele für die erfolgreiche Sperrung illegaler Fußballübertragungen im Internet.

Abgerundet wird der Bericht durch fünf Fallstudien über führende Initiativen und bewährte Verfahren im Kampf gegen Sportpiraterie. Besonderes Augenmerk wird auf den Umfang und die Kriterien für den Erlass dynamischer und Live-Sperranordnungen, die Rolle der Polizei, die administrativen Durchsetzungsverfahren und die technischen Ansätze zur Bekämpfung der Online-Piraterie von Sportinhalten gelegt.

Wie bei jedem Mapping-Bericht der Informationsstelle folgen umfangreiche Informationen in Form einer nach Ländern gegliederten Analyse, in der jedes Kapitel einen detaillierten Überblick über den im jeweiligen Land geltenden Rechtsrahmen gibt und darüber hinaus einen Überblick über andere Studien zu diesem Thema bietet.

Wie bekämpft Europa die Piraterie von Online-Sportveranstaltungen?
Lesen Sie unseren neuen Mapping-Bericht und finden Sie es heraus
STRASSBURG, FRANKREICH 17. Dezember 2021
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