"Post-Brexit rules for the European audiovisual sector' hier herunterladen"
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 31. Januar 2020 führten die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen den beiden Parteien zum sogenannten Handels- und Kooperationsabkommen (HKA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, das am 24. Dezember 2020 unterzeichnet wurde. Seit dem 1. Januar 2021 wir das HKA vorläufig angewendet (in Erwartung der endgültigen Billigung durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat). Doch was bedeutet das in der Praxis?
Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle hat gerade einen Bericht mit dem Titel "Post-Brexit rules for the European audiovisual sector" veröffentlicht. Er wurde vom langjährigen Analysten in der Abteilung Juristische Information der Informationsstelle, Francisco Javier Cabrera Blázquez, verfasst.
Der Bericht beginnt mit einer Erläuterung dazu, dass die Handelsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nun durch das sogenannte Handels- und Kooperationsabkommen (HKA) geregelt werden. Da die EU-Beihilfevorschriften für das Vereinigte Königreich nicht mehr gelten und das HKA-Kapitel zur Subventionskontrolle Subventionen im Zusammenhang mit dem audiovisuellen Sektor ausdrücklich aus seinem Geltungsbereich ausschließt, Da die EU-Regeln für staatliche Beihilfen nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten und das HKA-Kapitel zur Subventionskontrolle Subventionen im Zusammenhang mit dem audiovisuellen Sektor ausdrücklich aus seinem Geltungsbereich ausschließt, ist es das Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über Subventionen, das für das Vereinigte Königreich relevant bleiben wird.
Der Bericht untersucht im Weiteren die Regeln für einen der wichtigsten Aspekte der Zusammenarbeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU: die Freizügigkeit von Personen und Gütern. Dies war eine große Sorge für Film- und Fernsehschaffende aus allen Ländern, die hofften, dass die Post-Brexit-Regeln keine Hindernisse für Dreharbeiten und die notwendigen Reisevereinfachungen mit sich bringen würden. Beschäftigte des Kreativsektors der EU (zum Beispiel Mitglieder von Filmcrews), die für eine befristete Tätigkeit ins Vereinigte Königreich umziehen, müssen nun ein Tier-5-Visum beantragen und somit vorher eine „Sponsorenbescheinigung“ (certificate of sponsorship) von einem zugelassenen Arbeitgeber einholen.
In Bezug auf staatliche Beihilfen (Änderung des Autors: öffentliche Beihilfen) stellt der Autor fest, dass das Vereinigte Königreich zwar den direkten Zugang zum Programm Kreatives Europa verloren hat, viele internationale Trainingskurse und Brancheninitiativen, die vom Programm Kreatives Europa finanziert werden, jedoch im Rahmen des neuen Programms, das von 2021 bis 2027 läuft, für britische Teilnehmer offen bleiben. Darüber hinaus hat die britische Regierung die Bereitstellung eines Global Screen Fund in Höhe von GBP 7 Mio. für 2021/22 zugesagt.
Audiovisuelle Mediendienste aus dem Vereinigten Königreich, die in der EU empfangen oder verbreitet werden, kommen nicht länger in den Genuss der Empfangs- und Weiterverbreitungsfreiheit gemäß der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Daher sind EU-Staaten berechtigt , auf der Grundlage ihres eigenen nationalen Rechts und gegebenenfalls der Regeln des Europäischen Übereinkommens über grenzüberschreitendes Fernsehen den Empfang und die Weiterverbreitung audiovisueller Mediendienste aus dem Vereinigten Königreich einzuschränken. Der Bericht erläutert die neuen Regeln zur Lizenzierung und gerichtlichen Zuständigkeit für britische und EU-Dienste.
Der Bericht schließt mit einem weiteren wichtigen Thema, dem geistigen Eigentum, und skizziert die neuen Rahmenbedingungen für verschiedene Bereiche wie zum Beispiel Kabelweiterverbreitung, Satellitenrundfunk und grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten.
Insgesamt eine sehr nützliche Momentanalyse der audiovisuellen Landschaft in Europa nach dem Brexit.