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Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht neuen Bericht über Regeln zur Urheberrechtslizenzierung in der Europäischen Union

IRIS Plus 2020-1: Regeln zur Urheberrechtslizenzierung in der EU hier herunterladen 

Die Plattformen zur Verbreitung von Film- und Fernsehinhalten vermehren und verändern sich unaufhörlich. Gleichzeitig wird die Anwendung der urheberrechtlichen Bestimmungen für audiovisuelle Werke und deren Verwertung entlang der Wertschöpfungskette immer komplexer. Die Einholung von Rechten bei den Rechteinhabern, die an einem bestimmten Projekt beteiligt sind, und in einigen Fällen auch der Erwerb von Lizenzen für die Nutzung bereits bestehender Werke ist ein wesentlicher Aspekt der Arbeit von Filmproduzenten und eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass sie Lizenzen für die Verwertung des Werks in den verschiedenen Verwertungsarten vergeben können. Die zum Europarat gehörende Europäische Audiovisuelle Informationsstelle bietet mit ihrem neuen, aktuellen Referenzwerk „Regeln zur Urheberrechtslizenzierung in der Europäischen Union“ einen Wegweiser durch die europäischen Urheberrechtsbestimmungen.

Die Verfasserinnen und Verfasser beginnen mit einem Überblick über die Schlüsselkonzepte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte. Sie untersuchen die besonderen Rechte, die bei der Produktion eines Films oder audiovisuellen Werkes entlang der gesamten Wertschöpfungskette berührt sind, von der Entwicklung über die Produktion bis hin zur Verwertung.

Kapitel zwei befasst sich mit dem Urheberrecht auf internationaler und auf EU-Ebene. Hier werden die verschiedenen europäischen Rechtstexte mit Bezug zum Urheberrecht vorgestellt. Im Mittelpunkt steht dabei die neue Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, die kürzlich verabschiedet wurde, um das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte für das digitale Zeitalter fit zu machen. Bei der Lizenzvergabe führt die Richtlinie neue Bestimmungen zur Erleichterung der Verfahren zur Rechteklärung ein, etwa Maßnahmen zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu audiovisuellen Werken auf VoD-Plattformen oder zu einer fairen Vergütung in den Verwertungsverträgen mit Urhebern und ausübenden Künstlern. 

Kapitel drei geht näher auf die nationalen Regelungen zur Übertragung von Rechten ein, die für die Produktion und Verwertung eines audiovisuellen Werks in Europa erforderlich ist. Die Verfasserinnen und Verfasser erläutern die unterschiedlichen Ansätze, die in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten regeln, wie Rechte an den Produzenten abgetreten werden, um die Verwertung des fertigen Werks zu ermöglichen. Dabei werden insbesondere die beiden am weitesten verbreiteten Systeme beschrieben: Entweder bestehen spezifische Regeln für die Filmproduktion im Rahmen der allgemeinen Regeln zum Urheberrecht oder es gibt eine detailliertere Regelung für die wichtigsten Arten von Urheberrechtsverträgen.

Das vierte Kapitel geht auf das Territorialitätsprinzip ein, nach dem jedes Land das Urheberrecht im Rahmen des Völkerrechts und des EU-Rechts auf seine Weise regeln kann und Rechte auf territorialer Basis verkauft bzw. vorab verkauft werden können. Dieses hier beschriebene Lizenzierungsmodell, das von einigen in Frage gestellt wird, greift in die Finanzierung und Vorfinanzierung vieler Filmproduktionsprojekte in Europa ein. 

Kapitel fünf schildert eine Auswahl europäischer und nationaler Urteile zu einigen Schlüsselkonzepten, die in den verschiedenen Phasen des Lizenzierungsprozesses eine Rolle spielen, von der Vermutung der Rechteabtretung an den Produzenten bis hin zur Lizenzierung des Werks an die Nutzer. Die Verfasserinnen und Verfasser beschreiben die gerichtliche Analyse von Konzepten wie dem Begriff des Eigentums an Rechten an audiovisuellen Werken bis hin zum Begriff der fairen Vergütung der Rechteinhaber.

Kapitel sechs enthält abschließende Gedanken zum aktuellen Stand der urheberrechtlichen Lizenzierungspraktiken in Europa zu einer Zeit, in der die Präsenz neuer On-Demand-Anbieter und  Dienste, die auf den Markt drängen, bestehende Gleichgewichte in Frage stellt und zu einer größeren Vielfalt von Lizenzierungspraktiken führt. 

Das Schlusskapitel sieben bietet als Bonus Fallstudien zu drei verschiedenen Lizenzmodellen für die zuletzt hinzugekommenen Akteure: die VoD-Dienste.

IRIS Plus 2020-1: Regeln zur Urheberrechtslizenzierung in der EU  hier herunterladen

Strassburg, Frankreich 28. Juli 2020
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