Die europäischen Film- und Fernseharchive sind die Schatzkisten unserer audiovisuellen Erinnerung. Sie enthalten Werke des kulturellen Erbes von unschätzbarem Wert, können im Zweifelsfall aber auch Urheberrechtsinhabern beim Nachweis ihrer Eigentümerschaft helfen. Was aber sieht der Regulierungsrahmen zur Hinterlegung audiovisueller Werke in Europas Archiven tatsächlich vor? Wie funktionieren die ‚Hinterlegungssysteme‘ auf europäischer und nationaler Ebene? Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Teil des Europarats in Straßburg, hat in Zusammenarbeit mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) diesen IRIS plus Bericht erstellt: Hinterlegungssysteme für audiovisuelle Werke
Kapitel eins untersucht die Ursprünge der Hinterlegungspraxis für urheberrechtlich geschützte Werke. Es werden die unterschiedlichen, in Europa verwendeten Arten und Besonderheiten von Hinterlegungssystemen beschrieben, zum Beispiel öffentlich oder privat, auf verpflichtender oder freiwilliger/vertraglicher Grundlage. In diesem Kapitel werden auch die Herausforderungen im Zusammenhang mit der digitalen Speicherung audiovisueller Werke wie Zerfall der digitalen Abbilder oder veraltete Formate und die Notwendigkeit des Kopierens auf moderne Datenträger betrachtet.
Kapitel zwei umreißt den internationalen und europäischen Rechtsrahmen für gesetzliche und freiwillige Hinterlegungssysteme zum Zwecke der Bewahrung und zur Erleichterung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Die Verfasser beschreiben den gemeinsamen rechtlichen Hintergrund der verschiedenen Hinterlegungssysteme. Eine Analyse der bereits geltenden Übereinkommen sowie der politischen Maßnahmen der EU zum Schutz unseres audiovisuellen Erbes ist ebenfalls enthalten.
Kapitel drei konzentriert sich auf nationale Hinterlegungssysteme und bietet wertvolle Länderdaten zu zwölf EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden und Vereinigtes Königreich. Diese Analyse stützt sich auf eine vom EUIPO durchgeführte Befragung von Beteiligten. Die Befragung erfasst Hinterlegungssysteme, die sowohl das kulturelle Erbe bewahren als auch die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums erleichtern sollen.
Kapitel vier gibt einen Abriss über die wesentlichen gesamteuropäischen Initiativen, die von der Industrie ergriffen wurden. Die verschiedenen Zweige der inhalteproduzierenden Industrien wie auch die Verwertungsgesellschaften haben ein eindeutiges Interesse sowohl an der Bewahrung von Werken wie auch an der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Dies hat zur Schaffung verschiedener, in diesem Kapitel analysierter Dachorganisationen geführt, die mit der freiwilligen Hinterlegung kreativer Werke zum Zwecke der Durchsetzung von Urheberrechten befasst sind.
Kapitel fünf betrachtet ausgewähltes Fallrecht nationaler Gerichte in Bezug auf den Nachweis der Urheberschaft oder des Eigentums an Rechten. Geeignete Hinterlegungssysteme sind in solchen Fällen klar von Bedeutung.
Kapitel sechs beschließt diesen Bericht mit einem Überblick über die jüngsten Initiativen auf europäischer Ebene in diesem Bereich. So hat zum Beispiel der Europarat vor kurzem sehr konkrete Empfehlungen zur Digitalisierung, Bewahrung und Verfügbarmachung des europäischen audiovisuellen Kulturerbes ausgesprochen. Im Hinblick auf EU-Recht wird die neue Urheberrechtsrichtlinie, sollte sie verabschiedet werden, den Film- und Fernseharchiven größeren Spielraum einräumen, Kopien des Materials, das sie zu Konservierungszwecken verwahren, anzufertigen.
Hinterlegungssysteme für audiovisuelle Werke: Entdecken Sie, wie sie die Film- und Video Inhalte Europas schützen!