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Zurück Wie stärkt Europa seinen unabhängigen Filmproduktionssektor?

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht neuen Bericht
Wie stärkt Europa seinen unabhängigen Filmproduktionssektor?

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Der unabhängige Film- und Fernsehproduktionssektor gilt seit langem als notwendige und dynamische Alternative zur Stimme der Major-Studios und den Eigenproduktionen der Sender. Der Begriff „unabhängig“ bezieht sich auf die Eigentumsverhältnisse bei diesen Produktionsfirmen, die auch Einfluss darauf haben, welche Themen sie auswählen, wie sie damit umgehen und wie sie ihre Werke finanzieren, produzieren und über die gesamte Wertschöpfungskette verbreiten. Die unabhängige Produktion ist eigenwillig, unberechenbar und oft Quelle bahnbrechender neuer Formate und Ansätze. Kein Wunder also, dass solche Firmen eine finanziell oft prekäre Existenz fristen und dass Europa diesen vielfältigen Bereich der audiovisuellen Produktion, in dem oft neue kreative Talente heranreifen, schützen und fördern will. Doch wie machen wir das? Die zum Europarat gehörende Europäische Audiovisuelle Informationsstelle in Straßburg hat dazu jetzt einen neuen Bericht veröffentlicht: Die Förderung der unabhängigen audiovisuellen Produktion in Europa.

Die Autorinnen und Autoren eröffnen den Bericht mit einer einführenden Definition der Merkmale des unabhängigen Produktionssektors. Sie beschreiben die Entstehung der unabhängigen Produktion in den USA als Gegengewicht zum amerikanischen Studiosystem und gehen dann darauf ein, wie groß unabhängige Produktionsfirmen üblicherweise sind, was für Filme und Programme sie produzieren und wie sie mit Rechten umgehen.

Das zweite Kapitel untersucht den internationalen und den europäischen Rechtsrahmen für die unabhängige Produktion. Die Autoren stellen die Rechtstexte der UNESCO und des Europarats vor, die für die unabhängige Produktion und ihre Definition und Förderung relevant sind, und gehen dann auf die aktuellen EU-Rechtsvorschriften zu diesem Thema ein. So befassen sie sich mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD), die alle in der EU ansässigen Fernsehveranstalter verpflichtet, mindestens 10 % ihrer Sendezeit unabhängigen Produktionen vorzubehalten. Erwägungsgrund 71 der AVMD-Richtlinie enthält nützliche Kriterien für die Unabhängigkeit eines Produzenten von einem Fernsehveranstalter, wie z. B. das Eigentum an den Rechten an einem Film oder Fernsehprogramm, qualitative Kriterien wie die tatsächliche redaktionelle Unabhängigkeit des Produzenten oder Kriterien im Zusammenhang mit den finanziellen Verbindungen zwischen Produzent und Fernsehveranstalter. Das Kapitel schließt mit einer Analyse des Teilprogramms MEDIA von Creative Europe und seiner konkreten finanziellen Unterstützung der unabhängigen Produktion in Europa.

In Kapitel drei geht es konkret um die verschiedenen nationalen Rahmenbedingungen für die Förderung des unabhängigen Produktionssektors. Im Mittelpunkt stehen dabei Definitionen, Finanzinvestitionen in unabhängige Produktionen und Quotenverpflichtungen sowie die (in der AVMD-Richtlinie festgelegte) direkte und indirekte öffentliche Finanzierung unabhängiger Produktionen. Auf die nationalen Ansätze in zehn verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gehen die Autoren näher ein. Was Definitionen betrifft, so wird meist eine mehr oder weniger harmonisierte Definition für „europäische Werke“ gegeben, während der Begriff „unabhängige Produktion“ deutlich seltener definiert wird. Dieses Kapitel beschreibt auch die Verpflichtungen zu Finanzinvestitionen und die Quotenverpflichtungen, die für die Rundfunkveranstalter in den meisten EU-Ländern gemäß Artikel 17 der AVMD-Richtlinie gelten, doch die Autoren erläutern auch die Ausnahmen und die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ländern.

Kapitel vier behandelt die Rolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter bei der Unterstützung des unabhängigen Produktionssektors als spezifischem Teil ihres Auftrags. Es beschreibt, wie diese Beziehung in drei großen europäischen Ländern durch Branchenvereinbarungen zementiert wird: in Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich. Die Hauptaufgabe dieser „Verhaltenskodizes“ besteht darin, die Rechte unabhängiger Produzenten, die für Rundfunkveranstalter arbeiten, festzulegen und sicherzustellen, dass nicht „die großen Fische die kleinen fressen“.

Kapitel fünf befasst sich mit der neueren Rechtsprechung der EU in diesem Bereich. Nur wenige Streitigkeiten gelangen überhaupt auf die EU-Ebene, doch die Autoren analysieren die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland nicht jedes Mal eine Ausschreibung durchführen müssen, wenn sie bei einem unabhängigen Produzenten ein Programm oder einen Film in Auftrag geben. Diese Entscheidung schließt also audiovisuelle Dienste wie den Kauf, die Entwicklung, die Produktion oder Koproduktion von Programmen ausdrücklich von der Anwendung des deutschen Vergaberechts aus.

Kapitel sechs rundet diese neue Publikation mit einem Blick auf den Stand der Dinge bei der Förderung der unabhängigen Produktion in Europa ab. Die Autoren verweisen darauf, dass die Zeiten für unabhängige Produktionsfirmen immer härter werden, weil die Rundfunkveranstalter Risiken scheuen und Pre-Sales und Investitionen aufgrund der Konzentration der Marktteilnehmer immer seltener werden. Im Grunde kaufen und investieren die Rundfunkveranstalter weniger, um mehr zu senden und zu wiederholen. Das Aufkommen von Online-Plattformen und OTT-Anbietern wird eher als Chance für den unabhängigen Produktionssektor betrachtet (die FAANGs haben eine gemeinsame Marktkapitalisierung von knapp USD 3,25 Billionen), besonders für die unabhängigen Produzenten, die stark genug sind, um gut etablierte, größere Produktionsfirmen zu übernehmen. Neue technologische Fortschritte und neue Geschäftsmodelle komplettieren die sich wandelnde Landschaft, ganz zu schweigen von dem alten Feind, der Piraterie.

Unabhängige Film- und Fernsehproduktion in Europa: Was tun wir, um die Indies zu stärken?

Strassburg, Frankreich 18/07/2019
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