Neue Zahlen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle zu europäischen Filmkoproduktionen zeigen, dass diese Filme international erfolgreicher sind als rein nationale Produktionen: Sie kommen häufiger in ausländische Kinos und erreichen mehr ausländische Zuschauer. Doch die Beteiligung an einer Koproduktion kann durchaus riskant sein und wie eine zerrüttete Ehe in einer chaotischen und schmerzhaften Scheidung enden! Wie also sehen die rechtlichen Sicherheitsmechanismen aus? Wo sind Grundregeln für Koproduktionen in Europa festgeschrieben? Kurz vor der Berlinale hat die zum Europarat gehörende Informationsstelle in Straßburg ihren neuesten Bericht veröffentlicht: Der rechtliche Rahmen für internationale Koproduktionen.
Die Hintergrundstatistiken sind in Kapitel eins dieses neuen Berichts zu finden. Die Zahl der majoritären Koproduktionen stieg zwischen 2007 und 2016 um 43%. Insgesamt waren 20% aller in diesem Zeitraum produzierten EU-Filme Koproduktionen. Die Autoren präsentieren in diesem ersten Kapitel zunächst Eckdaten über Anzahl, Kinobesuche und Verbreitung von Koproduktionen.
Kapitel zwei gibt einen Überblick über die internationalen Fördertöpfe innerhalb und außerhalb Europas. Hier wird aufgezeigt, wie wichtig es ist, dass ein Film als europäisch gilt, denn nur so profitiert er von den Rundfunk- und VoD-Quoten im Rahmen der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Der erste internationale Koproduktionsvertrag überhaupt, das Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen, sieht ein Punktesystem vor, nach dem ein Film als europäisch definiert werden und Vergünstigungen des Übereinkommens in Anspruch nehmen kann. Das Übereinkommen wurde 1992 ins Leben gerufen und 2017 überarbeitet, um den technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in der Filmwelt Rechnung zu tragen. Die Autoren erläutern zudem die Funktionsweise des Europarat-Programms Eurimages, des EU-Teilprogramms MEDIA und des Nordisk Film & TV Fond als wichtige Finanzierungsquellen für europäische Koproduktionen. Mit Blick auf andere Kontinente behandelt der Bericht internationale Vertragswerke wie das Iberoamerikanische Koproduktionsabkommen zwischen bestimmten lateinamerikanischen Ländern und beispielsweise Spanien.
Kapitel drei geht näher auf die verschiedenen derzeit bestehenden bilateralen oder multilateralen Koproduktionsabkommen ein und gibt einen nützlichen Überblick über deren Gemeinsamkeiten. Solche Abkommen können wichtige Arbeitsparameter definieren, etwa den finanziellen Mindestbeitrag der einzelnen Produzenten, die Methoden zur Teilung von Rechten, Einnahmen und Preisen sowie den Ort der Dreharbeiten, Produktionsvorbereitung und Postproduktion. In diesem Kapitel werden auch die verschiedenen internationalen Programme aufgeführt, die nationale öffentliche Fonds zusammenbringen, um die gemeinsame Entwicklung und Produktion von Filmprojekten zu fördern. Hierzu gehört unter anderem das deutsch-italienische Koproduktionsprojekt des italienischen Ministeriums für Kulturgüter und der deutschen FFA.
Kapitel vier enthält eine wertvolle Checkliste mit Punkten, die in jeden wasserdichten Koproduktionsvertrag gehören. Jeder Produzent, der eine Koproduktion in Betracht zieht, tut gut daran, die in diesem Kapitel genannten Punkte mit seinem Vertrag zu vergleichen, denn die Empfehlungen in diesem Kapitel sind konkret und praxisnah.
Kapitel fünf bietet eine aufschlussreiche Analyse einiger berühmter Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Koproduktionen. Ein berühmter Fall ist „The man who killed Don Quijote“ von Terry Gilliam, der im vergangenen Jahr Gegenstand eines Streits um das Eigentum an den Rechten war.
Das abschließende Kapitel sechs greift einige Überlegungen zum Stand der Dinge bei Koproduktionen auf, die im vergangenen Jahr auf der Koproduktionskonferenz der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle in Cannes geäußert wurden. Die Diskussionsteilnehmer der Informationsstelle erwähnen die verschiedenen Herausforderungen bei internationalen Koproduktionen, insbesondere für kleinere Märkte wie Österreich oder Belgien.
Internationale Filmkoproduktionen – den Stand der Dinge beschreibt diese neue Publikation!