Zurück Neuer Bericht - Independent production and retention of intellectual property rights

Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht eine neue eingehende Analyse der nationalen Definitionen unabhängiger Produktion in Europa und der Rahmenbedingungen für den Urheberrechtsvorbehalt unabhängiger Produzenten.
Neuer Bericht - Independent production and retention of intellectual property rights

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[nur auf Englisch verfügbar]

Wie werden unabhängige Produzenten und Produktionen auf nationaler Ebene definiert und welche nationalen Regeln gelten für den Urheberrechtsvorbehalt an ihren Werken?

Derzeit gibt es in Europa keine einheitliche rechtliche Definition für unabhängige Produktion oder unabhängige Produzenten. Wie kann man sie also definieren und welche Regeln gelten für den Urheberrechtsvorbehalt an ihren Werken?

Dieser neue Bericht der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle - Independent production and retention of intellectual property rights - untersucht die Definition unabhängiger Produzenten in Europa und befasst sich mit den Regeln für den Vorbehalt ihrer Rechte an den von ihnen produzierten Filmen, Serien und Programmen, wenn sie Lizenzen für solche Werke an Fernsehsender und audiovisuelle Abrufdienster vergeben. Die Studie wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen von Kreatives Europa kofinanziert.

Nach der Zusammenfassung und den methodischen Hinweisen folgt in Kapitel drei eine vergleichende Analyse der unterschiedlichen Definitionen für unabhängige Produktion und unabhängige Produzenten in Europa. Da es in den Rechtsvorschriften der Europäischen Union keine ausführliche Definition für diese Begriffe gibt, ist es Sache des nationalen Rechts der einzelnen Länder, sie zu definieren. Die Autorinnen stellten fest, dass 24 der 28 untersuchten Länder in ihren nationalen Rechtsvorschriften eine Definition des Begriffs „unabhängiger Produzent“ oder „unabhängige Produktion“ haben. Die Kriterien sind von Land zu Land unterschiedlich. Im Bericht werden die möglichen Bedingungen und ihre Anwendung in den einzelnen Ländern detailliert beschrieben. 

Das erste Kriterium betrifft die finanzielle Unabhängigkeit des Produzenten gegenüber dem Anbieter des audiovisuellen Mediendienstes (AVMD), und zwar in Bezug auf die Kapitalbeteiligung oder die Anteile, die ein solcher Anbieter an der Produktionsgesellschaft hält, oder seinen finanziellen Beitrag zur Kofinanzierung des audiovisuellen Werks und schließlich seine finanzielle Kontrolle über die Produktionsgesellschaft. Kurz gesagt, die Kontrolle der Produzenten über ihr Unternehmen und das produzierte Werk sind entscheidende Faktoren.

Der Bericht konzentriert sich weiterhin auf das „operative“ Kriterium der Unabhängigkeit, das sich auf die Eigentumsverhältnisse und die geschäftliche Unabhängigkeit des Produktionsunternehmens gegenüber dem AVMD-Anbieter bezieht. Schließlich wird das Eigentum an „sekundären Rechten“ als ein Kriterium für die Unabhängigkeit des Produzenten gegenüber dem AVMD-Anbieter im Rahmen des EU-Rechts genannt. Im Bericht wird untersucht, wie dieses Kriterium des Vorbehalts der Rechte an geistigem Eigentum im einzelstaatlichen Recht verwendet wird. In der Praxis hat nur ein Drittel der untersuchten Länder in den nationalen Rechtsvorschriften einen Verweis auf das Eigentum an „sekundären Rechten“ oder „an Rechten des geistigen Eigentums“ als Kriterium für die Definition der Unabhängigkeit eines Produzenten gegenüber einem AVMD-Anbieter. 

Dieses Kapitel schließt mit einem Blick darauf, wie die Regeln für den Vorbehalt der Rechte des geistigen Eigentums gelten, wenn öffentlich-rechtliche Medienanbieter die Inhalte in Auftrag geben. In diesem Fall wird ausdrücklich auf die Regeln für den Vorbehalt sekundärer Rechte des Produzenten verwiesen, wobei die Vorbedingungen klar festgelegt sind. 

Kapitel vier enthält detaillierte Länderübersichten für die 27 EU-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich. Für jedes Land geben die Autorinnen die nationale Definition für unabhängige Produzenten oder Produktion an. Sie führen darüber hinaus detailliert die nationalen Vorschriften für die Übertragung und den Vorbehalt der Rechte des geistigen Eigentums in jedem Land aus.  

Eine unverzichtbare Zusammenfassung der nationalen Ansätze zur Definition unabhängiger Produzenten und Produktionen sowie der Regeln für den Vorbehalt der Rechte des geistigen Eigentums in den 27 EU-Ländern und dem Vereinigten Königreich.


 

Strassburg 16. April 2024
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