"Accessibility measures as implemented by AVMS providers for persons with disabilities" hier herunterladen
[nur auf Englisch verfügbar]
Wie kann das europäische Recht den bestmöglichen Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Filmen, Serien und Fernsehprogrammen gewährleisten?
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) ist der europäische Rechtstext, der alle Anbieter von Medieninhalten dazu verpflichtet, ihre Programme für Menschen mit Behinderungen wie Hör- oder Sehbeeinträchtigungen zugänglich zu machen.
Dieser neue Bericht der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle - Accessibility measures as implemented by AVMS providers for persons with disabilities - untersucht die Bestimmungen im europäischen und nationalen Recht und betrachtet die unterschiedlichen Lösungen, die von den verschiedenen Dienstanbietern in den EU-Mitgliedstaaten erarbeitet und umgesetzt wurden. Die Studie wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen von Kreatives Europa kofinanziert.
Nach der Zusammenfassung und den methodischen Hinweisen gibt Kapitel drei einen umfassenden Überblick über den Stand der Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit in der EU gemäß Artikel 7 der AVMD-Richtlinie (2018). Der Grad der Umsetzung in Europa ist von Land zu Land sehr unterschiedlich und reicht von der eigentlichen Umsetzung bis hin zu umfangreicheren Regelungen, die weit darüber hinausgehen. In diesem Kapitel werden die verschiedenen derzeit praktizierten Maßnahmen aufgezeigt und ihre Implementierung in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten untersucht. Die Autorinnen betrachten darüber hinaus, wie die verschiedenen Maßnahmen von den nationalen Regulierungsbehörden, häufig in Zusammenarbeit mit den Anbietern von AV-Mediendiensten wie VoD-Plattformen selbst, weiterentwickelt wurden. Das Kapitel schließt mit sehr praktischen Informationen zu Barrierefreiheitsmaßnahmen: Die Berichtspflichten zu diesen Maßnahmen gegenüber den verschiedenen nationalen Regulierungsbehörden werden erläutert, die Definition einer Kontaktstelle für Verbraucher mit Behinderungen wird umrissen, und der Bericht geht sogar auf die Regeln für die Verbreitung von Informationen in Notfällen (wie Naturkatastrophen usw.) ein.
Kapitel vier bietet detaillierte Länderübersichten für die 27 EU-Mitgliedstaaten. Für jedes Land erläutern die Autorinnen ihre zentralen Erkenntnisse und geben einen Überblick über den rechtlichen Rahmen und die nationalen Vorschriften. Abschließend zeigen sie anhand praktischer Beispiele, wie die einzelnen Länder und ihre Anbieter audiovisueller Mediendienste diese Vorschriften zum Nutzen von Menschen mit Behinderungen anwenden.
Der Bericht wird durch sieben sehr hilfreiche länderbezogene Tabellen ergänzt, die die verschiedenen Erkenntnisse des Berichts in Tabellenform zusammenfassen.
Die Informationen wurden über ein Netz nationaler Experten zusammengetragen und vom Team der Informationsstelle zusammen mit der koordinierenden Expertin Abigail Rekas von der Universität Galway analysiert und strukturiert.
Eine unverzichtbare Zusammenfassung der Vorschriften im heutigen Europa, die darauf abzielen, die Barrierefreiheit von Filmen, Serien und Programmen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.