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Neuer Bericht: Medienpluralismus in ausgewählten Ländern der Schwarzmeerregion: der Einfluss europäischer Standards

"Medienpluralismus in ausgewählten Ländern der Schwarzmeerregion: der Einfluss europäischer Standards" hier herunterladen

 

Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle hat die Veröffentlichung eines neuen Berichts mit dem Titel „Medienpluralismus in ausgewählten Ländern der Schwarzmeerregion: der Einfluss europäischer Standards“ angekündigt. 


Georgien, Moldau, Türkiye und die Ukraine sind offiziell Bewerberländer für den EU-Beitritt und gleichen ihre Gesetzgebung an, um deren Übereinstimmung mit geltendem EU-Recht zu gewährleisten. Zusätzlich hat Armenien seine Absicht bekundet, seine Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der EU weiter auszubauen und zu vertiefen. Die Verabschiedung des neuen Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) in diesem Jahr wirft neue Fragen und Herausforderungen hinsichtlich der Regulierung des Medienpluralismus in diesen fünf Ländern auf. Dieser neue Bericht - Medienpluralismus in ausgewählten Ländern der Schwarzmeerregion: der Einfluss europäischer Standards - bietet eine detaillierte Untersuchung der verschiedenen Aspekte der Regulierung von Medienpluralismus in der Schwarzmeerregion im Vergleich zu den Standards der Europäischen Union und des Europarats. 

Verfasser dieses neuen Berichts ist Prof. Andrei Richter von der Comenius-Universität Bratislava.

Richter beginnt das erste Kapitel mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFA) und spricht dessen Rolle bei der Gestaltung der Medienpolitik in Europa und darüber hinaus an.

Kapitel zwei untersucht die heute in Europa verbreitete allgemeine Verpflichtung zu Medienpluralismus. Die Grundprinzipien des Medienpluralismus als ein zentraler Wert der EU werden im Detail dargelegt. Zudem benennt das Kapitel zentrale Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und Standards des Europarats, die diese Verpflichtung bekräftigen. Im Weiteren geht der Autor detailliert auf die aktuellen Rechtsvorschriften der fünf Länder ein, die den Medienpluralismus schützen sollen. Er merkt an, dass „Moldau mit seiner gesetzlichen Detailtiefe bei der Überwachung und Ermöglichung von Medienpluralismus unter den fünf Ländern einzigartig“ ist.

Kapitel drei betrachtet den europäischen Ansatz zur Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich. Das EMFA gebietet eine klare Offenlegung der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, um Interessenkonflikte zu vermeiden und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. In den „Leitlinien zu Medienpluralismus und Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich“ des Europarats wird ebenfalls empfohlen, ein hohes Maß an Transparenz bei der Finanzierung von Medienunternehmen zu gewährleisten, um die verschiedenen Quellen möglicher Eingriffe in ihre redaktionelle und operative Unabhängigkeit dezidiert aufzuzeigen. Es folgt eine Analyse des jeweiligen Rechtsrahmens der fünf Länder, wobei Moldau und die Ukraine Verbesserungen bei der Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich vorweisen können.

Kapitel vier befasst sich mit dem Prozess der Entoligarchisierung des Medienbereichs. Die EU-Rechtsvorschriften enthalten keine spezifischen Bestimmungen für diesen Prozess, wobei Medienfreiheit und -pluralismus weiterhin gefördert werden. Auf Anregung der Europäischen Kommission haben Georgien, Moldau und die Ukraine jedoch 2023 Gesetzesentwürfe zur Förderung dieses Prozesses vorgelegt. Die Venedig-Kommission, das beratende Gremium des Europarats für Verfassungsfragen, prüfte diese Gesetzesentwürfe und kam zu dem Schluss, dass sie nicht umgesetzt werden sollten, da sie „schwer mit den Grundsätzen der freien Meinungsäußerung, des politischen Pluralismus und der Rechtsstaatlichkeit zu vereinbaren seien und für politische Zwecke missbraucht werden könnten.“

Kapitel fünf beschäftigt sich mit redaktioneller Unabhängigkeit.  Das Kapitel untersucht die Herausforderungen, denen sich Redaktionen in ihrem Bemühen gegenübersehen, ihre redaktionelle Unabhängigkeit zu bewahren und sich kommerziellem Druck und Forderungen der Medieneigentümer zu widersetzen. Sowohl das EMFA als auch die Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates enthalten konkrete Bestimmungen zur Sicherung der redaktionellen Unabhängigkeit und operativen Autonomie. In seiner Detailanalyse der fünf Länder stellt der Bericht fest, dass redaktionelle Unabhängigkeit in der gesamten Region durch wirtschaftliche Zwänge und den Einfluss der Eigentümer gefährdet ist. Moldau wird wegen seines relativ fortschrittlichen Rechtsrahmens zur Förderung redaktioneller Freiheit hervorgehoben, während der Kampf gegen Einmischung von Eigentümern in Armenien und Georgien noch andauert.

Kapitel sechs schließt mit einem Blick auf Beschränkungen für „unseriöse“/ausländische Medien und „Falschnachrichten“.  Europa verschärft seine Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von „Fake News“, insbesondere nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine. Dieses Kapitel befasst sich mit der sich abzeichnenden Definition von „hochwertigen“ Medien (im Gegensatz zu „unseriösen“ Medien, die ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung (FIMI) ausgesetzt sind) sowohl im EMFA als auch in den Empfehlungen des Europarats. Der Bericht bewertet die Schritte, die Moldau und die Ukraine unternommen haben, um die vom Kreml unterstützten Medien einzuschränken, die Desinformationen verbreiten und die europäischen Werte untergraben. Auch die Bemühungen Georgiens und Türkiyes, jegliche Formen ausländischer Medienbeeinflussung zu bekämpfen, werden erörtert, da sie zu unterschiedlichen Ergebnisse geführt haben.

Der Autor Andrei Richter kommt zu dem Schluss, dass zwar Fortschritte bei der Angleichung der Schwarzmeerländer an die europäischen Standards für Medienpluralismus und -transparenz erzielt wurden, jedoch noch erhebliche Herausforderungen bestehen. Das EMFA könnte eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung künftiger Entwicklungen in der Medienregulierung in der gesamten Region spielen.

Strasbourg, France 31 Oktober 2024
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