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Regeln für Ausschreibungen der Beobachtungsstelle

Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht regelmäßig Ausschreibungen.

Die Ausschreibungsverfahren werden anhand der folgenden Schwellenwerte verwaltet:

1. Bedarf  zwischen EUR 2.000 (oder  EUR  6.000 für geistige Dienstleistungen) und EUR 55.000 [*] oder EUR 171.000 [*]

  • Die Ausschreibungsunterlagen werden an die bekannten Dienstleister der Informationsstelle geschickt;
  • und auf der Website der Informationsstelle veröffentlicht; 

2. Bedarf > EUR 55.000 [*] oder EUR 171.000 [*]

  • Die Ausschreibungsunterlagen werden an die bekannten Dienstleister der Informationsstelle geschickt;
  • auf der Website der Informationsstelle veröffentlicht; 
  • und auf der E-Procurement-Plattform veröffentlicht

Alle Dienstleister, die an Ausschreibungen der Informationsstelle teilnehmen, werden über die Entscheidungen zu ihren Angeboten informiert. Die Zuschläge für die auf der E-Procurement-Plattform veröffentlichten Ausschreibungen sind ebenfalls online verfügbar. 

Besuchen Sie unsere spezielle Website, um sich über unsere aktuellen Ausschreibungen zu informieren.


[*] Der Schwellenwert hängt von der Art des verwendeten Budgets ab.

Strasbourg 7. März 2024
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