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Zurück Brexit: Die Auswirkungen auf den audiovisuellen Sektor

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht große neue Studie zum Brexit
Brexit: Die Auswirkungen auf den audiovisuellen Sektor

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Am 29. März 2019 um Mitternacht ist es soweit: Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird Wirklichkeit. Und während der Zeitpunkt unaufhaltsam näher rückt, versucht jeder Wirtschaftszweig in Europa besorgt, die Folgen zu abzuschätzen und sich darauf einzustellen. Die audiovisuellen Branchen in Europa – Film, Fernsehen und VoD – bilden da keine Ausnahme. Angesichts der wichtigen Rolle des Vereinigten Königreichs in der europäischen Filmproduktion und seiner Bedeutung als Niederlassungsland für die größte Konzentration von Fernsehsendern in Europa gibt der Brexit eindeutig Anlass zu großer Sorge. Die zum Europarat gehörende Europäische Audiovisuelle Informationsstelle in Straßburg hat dazu jetzt ihren neuesten juristischen Bericht veröffentlicht: Brexit: Die Auswirkungen auf den audiovisuellen Sektor. Der Inhalt dieses Berichts war auch Thema der Brexit-Konferenz, die die Informationsstelle am 27. November in Brüssel veranstaltet hat.

Das erste Kapitel dieses neuen Berichts untersucht die relative Bedeutung des Vereinigten Königreichs in den audiovisuellen Märkten der EU. Indikatoren hierfür sind etwa das Produktionsvolumen, die Anzahl der Koproduktionen, Filmexporte und -importe sowie die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste. Dieses Kapitel vermittelt auch eine Vorstellung von der Zahl der Arbeitskräfte im audiovisuellen Sektor: Im Jahr 2017 entfielen 6,1 % aller Arbeitsplätze im Vereinigten Königreich auf die Kreativwirtschaft. Anschließend ordnen die Autorinnen und Autoren das Vereinigte Königreich in den Kontext beispielsweise der EU-Förderung, der staatlichen Beihilfe, des Teilprogramms MEDIA und von Erasmus ein.

Das zweite Kapitel behandelt alle wichtigen europäischen Rechtsvorschriften für die audiovisuelle Wirtschaft und beschreibt, wie sich die Situation nach dem Brexit jeweils darstellen wird. Hier wird die aktuelle Rechtslage in Bezug auf den EU-Binnenmarkt, die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die Urheberrechtsgesetzgebung und den elektronischen Handel analysiert.

Das dritte Kapitel erweitert den Blick auf die Themen, die den audiovisuellen Sektor nach dem Brexit vorrangig bestimmen werden. Hier geht es um die Freizügigkeit und den Zugang zum digitalen Binnenmarkt, etwa im Hinblick auf die Mobilität qualifizierter Film- und Fernsehkräfte, den freien Handel mit audiovisuellen Waren und Diensten und die Frage der Quoten für europäische Werke. Ebenfalls angesprochen wird die wichtige Frage, ob das Vereinigte Königreich nach dem Austritt noch Zugang zu den EU-Fördertöpfen hat. Der Bericht befasst sich aber auch mit den Perspektiven für das britische System staatlicher Produktions- und Rundfunkbeihilfen und für steuerliche Anreize und untersucht, inwieweit relevante Urheberrechtsbestimmungen nach dem Brexit zu verschwinden drohen.

Im vierten Kapitel geht es um die Hauptsorgen der britischen Wirtschaft aufgrund des Brexit, etwa die Frage, ob der Zugang für britische audiovisuelle Waren und Dienste zum EU-Markt und darüber hinaus erhalten bleibt. Während britische Werke dank des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen den Status von „europäischen Werken“ behalten werden, wird die Geltung des Quotensystems für Filme und Programme aus der EU vom Endergebnis des Abkommens mit der EU abhängen.

Das fünfte Kapitel geht auf die die Probleme ein, die nach dem Brexit zweifellos noch gelöst werden müssen, und befasst sich mit der Durchsetzung und Streitbeilegung. Während der Übergangsphase wäre das Vereinigte Königreich weiterhin an die Zuständigkeit des GHEU gebunden, doch die künftige Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Gerichtshof wird davon abhängen, wie eng die Partnerschaft zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU sein wird, und dürfte wohl uneinheitlich ausfallen. So könnte das Vereinigte Königreich die Zuständigkeit des GHEU auf bestimmte begrenzte Felder beschränken, etwa auf Bereiche, in denen eine direkte Zusammenarbeit mit EU-Stellen stattfindet, oder auf das Gebiet der Justiz und des Inneren.

Trotz eines britischen Vorschlags zur künftigen Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU hat sich die Europäische Kommission für die Durchsetzung und Streitbeilegung nach dem Brexit offiziell auf keine Lösung geeinigt.

Das sechste Kapitel versetzt uns in die düstere Beckettsche Landschaft des „Wartens auf ein Abkommen“. Hier erläutern die Autorinnen und Autoren das wichtige Konzept der „Gegenseitigkeitslücken“. Während das britische Recht nach dem Brexit in gewissem Umfang die EU-Vorschriften widerspiegeln wird, wird es den EU-Mitgliedstaaten freistehen, das Vereinigte Königreich als „Drittland“ zu behandeln. Aufgrund solcher Gegenseitigkeitslücken könnten Rundfunkveranstalter mit Sitz im Vereinigten Königreich daher erwägen, entweder das Vereinigte Königreich zu verlassen oder eine zweite Niederlassung innerhalb der EU zu gründen, um weiterhin vom digitalen Binnenmarkt zu profitieren.

Weitere Informationen und auch die Ergebnisse der Brexit-Konferenz der Informationsstelle finden Sie hier
Strassburg 18/12/ 2018
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