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Zurück Wie passen Länder wie Armenien, Georgien, Moldau, Türkiye oder die Ukraine ihr Medienrecht an die EU-Vorschriften an?

Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht neue vertiefte Analyse des europäischen Medienrechts in der Schwarzmeerregion
Wie passen Länder wie Armenien, Georgien, Moldau, Türkiye oder die Ukraine ihr Medienrecht an die EU-Vorschriften an?

Hier „Medienrecht und Medienpolitik in ausgewählten Ländern der Schwarzmeerregion" kostenlos herunterladen

 

Wir konzentrieren uns auf fünf Mitgliedsländer des Europarats, die alle in der Schwarzmeerregion liegen. Diese Länder stehen wegen oft ähnlicher Mängel bei der Regulierung ihrer audiovisuellen Medien gleichermaßen in der Kritik internationaler Organisationen. Keines dieser Länder ist bislang Mitglied der Europäischen Union, alle streben jedoch den Beitritt an; daher haben sie sich verpflichtet, ihre Rechtsvorschriften an die europäischen Medienstandards anzupassen. Welche Folgen hat dies gegebenenfalls für ihre Rechtsvorschriften im audiovisuellen Bereich?  Lesen Sie unseren neuen Bericht!

Dieser neue Bericht - Medienrecht und Medienpolitik in ausgewählten Ländern der Schwarzmeerregion - wurde von Andrei Richter, Professor an der Comenius-Universität in Bratislava, verfasst.

Kapitel eins gibt zunächst einen Überblick über das geltende audiovisuelle Recht in den fünf Ländern, die in diesem neuen Bericht analysiert werden: Armenien, Georgien, Moldau, Türkiye und die Ukraine. Die vergleichenden Momentaufnahmen in diesem Kapitel beruhen auf der Arbeit der OSZE-Wahlbeobachtungsmissionen zwischen 2020 und 2023. Zudem werden die Verfassungen der einzelnen Länder und die darin enthaltenen Garantien für freie Meinungsäußerung und Medienfreiheit betrachtet. Das Kapitel schließt mit einem Überblick über die „audiovisuellen Gesetze“ oder wichtigsten Rechtstexte für die Medienindustrien in den einzelnen fünf Ländern.

Kapitel zwei bietet eine vergleichende Übersicht über den Stand der rechtlichen Regulierung audiovisueller Medien in den fünf Ländern. Im Rahmen des Beitrittsprozesses haben sich ihre Behörden verpflichtet, Rechtsvorschriften im audiovisuellen Bereich zu erlassen, die mit dem EU-Medienrecht in Einklang stehen. Der Verfasser untersucht die Rolle und die Rechtsgrundlage der nationalen Regulierungsbehörde in jedem Land. Anschließend befasst er sich mit den öffentlich-rechtlichen Medien, ihrer Governance und dem Grad ihrer politischen Unabhängigkeit. Von entscheidender Bedeutung für den demokratischen Prozess sind die Vorschriften, die für audiovisuelle Medien in Wahlkampfzeiten gelten. In diesem Kapitel werden daher auch die in den einzelnen Ländern geltenden Vorschriften analysiert, um Unparteilichkeit und Fairness in den Medien während Wahlen zu gewährleisten. Abgerundet wird das Kapitel durch einen nützlichen Überblick über die Regulierung des Medieneigentums und das Medienrecht in Bezug auf Desinformation.

Kapitel drei befasst sich damit, wie internationale Organisationen diese fünf Länder hinsichtlich der Achtung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung, welches die Grundlage der Europäischen Union bildet, einstufen. Der Autor stützt sich auf zwei Quellen: die Weltrangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen und die Bewertung durch die EU selbst im Hinblick auf die Beitrittsanforderungen.
 
Kapitel vier rundet die Analyse des rechtlichen Umfelds für den audiovisuellen Sektor in den fünf Ländern ab, wobei die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten herausgestellt werden. Mit Ausnahme der Ukraine, über die das Kriegsrecht verhängt wurde, ist es stark polarisiert und unterliegt einem erheblichen politischen und wirtschaftlichen Druck.

Ein neuer kostenloser Bericht, den man gelesen haben muss, um zu verstehen, wie fünf Länder der Schwarzmeerregion ihre Mediengesetzgebung überarbeiten, um sie an die Europäische Union anzupassen.

Strassburg 14. September 2023
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