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Zurück 70 % der grenzüberschreitenden Fernsehsender fallen nun gemäß AVMD-Richtlinie unter die Rechtshoheit der Niederlande, Luxemburgs und Spaniens

Aktualisierung der Datenbank MAVISE zu audiovisuellen Diensten in Europa
70 % der grenzüberschreitenden Fernsehsender fallen nun gemäß AVMD-Richtlinie unter die Rechtshoheit der Niederlande, Luxemburgs und Spaniens

70 % der grenzüberschreitenden Fernsehsender fallen nun gemäß AVMD-Richtlinie unter die Rechtshoheit der Niederlande, Luxemburgs und Spaniens

Die Datenbank MAVISE der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle zu audiovisuellen Diensten in Europa bietet nunmehr Informationen über die Anwendung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Nutzer können nun schnell herausfinden, unter die Rechtshoheit welchen Landes Mediendienstanbieter fallen. MAVISE ist hier kostenlos zugänglich.

Die Einbindung von Informationen zur Rechtshoheit ergibt sich aus der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und ist Ergebnis der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des EU-Programms „Kreatives Europa“. Die Verfügbarkeit dieser Informationen zur Rechtshoheit für EU-Mitgliedstaaten in einer öffentlichen Datenbank ist eine Anforderung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.

Die in MAVISE verfügbaren Daten beruhen auf den Beiträgen der audiovisuellen Regulierungsbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie 14 weiterer europäischer Länder und Marokkos.

Darüber hinaus wurden gerade neue Daten für 2020 in MAVISE hochgeladen, wobei sich folgende Trends abzeichnen:

Unsere MAVISE-Momentaufnahme des Angebots an audiovisuellen Dienstleistungen in Europa 2020 zeigt:

  • Zwischen Brexit und Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) ist das Angebot an audiovisuellen Diensten heftig in Bewegung geraten. In ihrem Bestreben, einen kontinuierlichen Vertrieb außerhalb des Vereinigten Königreichs aufrechtzuerhalten, haben traditionell im Vereinigten Königreich ansässige Sender in den letzten zwei Jahren ihren Standort verlagert. Transnationale Sendergruppen wie Discovery, Disney, NENT, NBC, Viacom, Sony, SPI International, Turner sowie die international ausgerichteten Ausgaben der Sky- und BBC-Sendergruppen stellen etwa 250 Sendelizenzen, die in diesem Zeitraum migrierten.
  • Bei den meisten Fernsehsendern, die umgezogen sind, handelt es sich um grenzüberschreitende Dienste, die auf ein europäisches Publikum außerhalb des Herkunftslandes abzielen. Die Hälfte der Sender, die in Europa außerhalb ihres Herkunftslandes (gemäß der Definition in den europäischen Verordnungen) verfügbar sind, fiel 2018 unter britische Rechtshoheit, während es Ende 2020 nur noch 10 % sind.
  • Diese Verschiebung führte zu einer Fragmentierung des Angebots und folglich zu einer Neupositionierung der wichtigsten Drehscheiben für Sender, die sich an europäische Märkte außerhalb ihres Herkunftsmarktes richten. Die Niederlande (27 %), Luxemburg (19 %), Spanien (15 %), das Vereinigte Königreich (10 %) und Frankreich (6 %) sind die fünf wichtigsten Niederlassungszentren für internationale Sendergruppen im Jahr 2020. Diese Momentaufnahme erfolgt in einem Kontext, in dem die Folgen des Brexits noch zu spüren sind und die Umsetzung der AVMD-Richtlinie noch nicht flächendeckend abgeschlossen ist.
  • Diese Fragmentierung des audiovisuellen Marktes war das Ergebnis sowohl von Migrationen als auch der Fortsetzung eines deutlichen Trends zur Diversifizierung der internationalen Fernsehsender in ihren neuen Gastgebieten. Im vergangenen Jahr wurden weitere lokalisierte Versionen (in Bezug auf Sprache, geografische Reichweite und/oder Werbung) internationaler Markensendernetze eingeführt.
  • 85 % der Fernsehsender, die sich an das europäische Ausland richten, fallen unter die Rechtshoheit eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Auf die Niederlande (32 %), Luxemburg (22 %) und Spanien (18 %) entfallen Ende 2020 kumuliert über 70 % dieser Sender. Während sich für die Niederlande und Spanien - wie für die meisten Mitgliedstaaten - die beanspruchte Rechtshoheit überwiegend aus der Hauptniederlassung des Mediendiensteanbieters ergibt, fallen in Luxemburg über 75 % der Sender aufgrund der Nutzung des dortigen Satelliten-Uplinks oder der von ihm angebotenen Satellitenkapazität unter seine Rechtshoheit.
  • Die überwiegende Mehrheit (94 %) der in den 41 von MAVISE erfassten europäischen Ländern verfügbaren Fernsehsender stammt aus einem dieser Länder, und von diesen wiederum fallen fast zwei von drei unter die Rechtshoheit eines EWR-Landes.

MAVISE ist eine kostenlos zugängliche Datenbank zu audiovisuellen Diensten in 41 europäischen Ländern und Marokko. Sie ermöglicht interaktive Suche in den Registern der europäischen audiovisuellen Regulierungsbehörden und den Export der Ergebnisse. Darüber hinaus dient MAVISE als zentrale Datenbank, die gemäß der Richtlinie 2018/1808 über audiovisuelle Mediendienste Informationen über das gerichtlich zuständige Land für Fernsehsender, Abrufdienste und Video-Sharing-Plattformen in der Europäischen Union bereitstellt.

Die von der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle verwaltete Datenbank MAVISE wird vom Programm KREATIVES EUROPA der Europäischen Union unterstützt.

Straßburg, Frankreich 17/06/2021
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