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Zurück Inhalte von öffentlichem Interesse auf audiovisuellen Plattformen: Zugang und Auffindbarkeit

The European Audiovisual Observatory publishes a new in-depth analysis of current European audiovisual legislation
Inhalte von öffentlichem Interesse auf audiovisuellen Plattformen: Zugang und Auffindbarkeit

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Was wird in Europa als Inhalte von öffentlichem Interesse betrachtet, und wie stellen wir sicher, dass sie zugänglich und auffindbar sind?

Diese hochaktuelle rechtliche Analyse untersucht, welchen Stellenwert Inhalte von öffentlichem Interesse haben und wie das europäische Medienrecht ihre Zugänglichkeit gewährleisten kann.

Was betrachten wir als audiovisuelle Inhalte, die im öffentlichen Interesse zugänglich sind? Und wie stellt die europäische Mediengesetzgebung sicher, dass diese Inhalte im heutigen Medien-Tsunami an Informationen, Filmen und Programmen auf allen Plattformen gefunden und abgerufen werden können? Und das vor allem in einem kommerziellen Kontext, in dem Belange von öffentlichem Interesse im Kampf um Sendezeit, Bandbreite und Frequenzen „unter die Räder kommen“ können?

Dieser neue Bericht, der von unserer Partnerorganisation IViR erstellt wurde, beleuchtet die aktuelle Situation vor dem Hintergrund geltender Medienrechtsvorschriften.

Kapitel eins betrachtet, welche Schwierigkeiten es angesichts der gewaltigen Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen, die die Öffentlichkeit bilden, bereitet, den Begriff „Inhalte von öffentlichem Interesse“ präzise zu definieren. Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass „das öffentliche Interesse nicht einfach das ist, was die Öffentlichkeit interessiert.“

Kapitel zwei befasst sich mit den Initiativen des Europarats zum Schutz und zur Förderung von Inhalten von öffentlichem Interesse auf den verschiedenen Plattformen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt seit den 1970er Jahren Fälle im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit und dem Recht der Öffentlichkeit auf Information. Das Ministerkomitee des Europarats hat ebenfalls praktische Hinweise gegeben, wie die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Auffindbarkeit von Inhalten von öffentlichem Interesse über die verschiedenen Medien und Plattformen hinweg sichergestellt werden können.

Kapitel drei gibt Einblick in das einschlägige Recht der Europäischen Union. Die Autoren analysieren die verschiedenen zentralen Rechtsinstrumente: den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, die AVMD-Richtlinie, das Gesetz über digitale Dienste (DSA) und das vorgeschlagene Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA). All diese Eckpfeiler der europäischen Mediengesetzgebung enthalten Bestimmungen zur Bedeutung der Verfügbarkeit von Inhalten von öffentlichem Interesse. In Bezug auf die beiden jüngsten Neuzugänge im Gesetzesreigen, das DSA und das vorgeschlagene EMFA, stellt der Autor fest, dass sich der Schwerpunkt der Gesetzgebung auf Bereitstellung von Online-Inhalten und Autonomie der Nutzer beim Zugang zu Inhalten verlagert hat und dass Zugänglichkeit neu als Mittel gegen Desinformation konzipiert wurde. Das EMFA sieht Inhalte von öffentlichem Interesse in der Tat als ein mögliches „Gegenmittel“ gegen Desinformation, ausländische Manipulation und Einmischung.

Kapitel vier untersucht, wie die verschiedenen Medienmärkte vor dem Hintergrund ganz eindeutig wirtschaftlicher Interessen mit den Verpflichtungen zur Bereitstellung von Inhalten von öffentlichem Interesse umgehen. Die Autoren erläutern die „wirtschaftlichen Mechanismen der Herausstellung“, die für die Bereitstellung von Inhalten von öffentlichem Interesse von zentraler Bedeutung sind. Die knappe Ressource in der heutigen Medienlandschaft ist tatsächlich die Zeit und die Aufmerksamkeit, die Zuschauer angesichts des riesigen Angebots an Inhalten, das ihnen zur Verfügung steht, aufbringen. Infolgedessen ist ein echter „Herausstellungsmarkt“ entstanden (einschließlich Bereitstellungstechniken oder Positionierung in Programmführern, Herausstellung von Apps in App-Stores usw., die sicherstellen helfen, dass Inhalte gesehen werden). 

Kapitel fünf und sechs gehen auf sehr spezielle Zielgruppen ein, die besondere Aufmerksamkeit und besonderen Schutz verdienen: nationale Minderheiten und Kinder. Der Bericht untersucht internationale und nationale Regelungen, die pluralistische Medieninhalte gewährleisten und zudem Medienkompetenz innerhalb dieser speziellen Zielgruppen fördern sollen. In Bezug auf nationale Minderheiten kommen die Autoren zu dem Schluss, dass der Zugang zu Inhalten von öffentlichem Interesse konkreten gesellschaftlichen Zielen wie der Förderung des Dialogs und des Verständnisses zwischen den Gruppen, der integrativen Teilhabe an der öffentlichen Debatte und der Konfliktverhütung dienen kann. 

Kapitel sieben befasst sich mit der Spezifität lokaler und regionaler Informationskanäle. Der Bericht unterstreicht den besonderen Wert solcher Informationskanäle, die Inhalte von öffentlichem Interesse transportieren, da sie „in vielerlei Hinsicht eine Rolle spielen, sei es, dass zuverlässige Informationen (in Krisenzeiten oder anderweitig) bereitgestellt oder der regionalen oder lokalen Bevölkerung Ereignisse oder wichtige demokratische Themen nahegebracht werden.“

Kapitel acht konzentriert sich auf öffentlich-rechtliche Medien. Der Bericht analysiert, wie europäische Gesetzgebung und Politik öffentlich-rechtliche Medien mit Inhalten von öffentlichem Interesse verknüpfen und welche Rolle öffentlich-rechtliche Medien beim gesicherten Zugang zu Inhalten von öffentlichem Interesse und deren Auffindbarkeit spielen. Die Arbeit des Europarats und der Europäischen Union wird besonders hervorgehoben. 

Zum Abschluss dieser extrem fundierten Analyse zu Inhalten von öffentlichem Interesse heißt es im Bericht: „Unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen oder verschiedene Sektoren der Öffentlichkeit haben gegebenenfalls unterschiedliche Bedürfnisse, wenn es darum geht, Inhalte von öffentlichem Interesse zu finden, auf sie zuzugreifen und sie zu nutzen. Regulierung und Politik auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene müssen sicherstellen, dass Inhalte von öffentlichem Interesse nicht nur allgemeiner Natur sind und den Bedürfnissen der Öffentlichkeit im weitesten Sinne dienen. Inhalte von öffentlichem Interesse müssen auch ausreichend differenziert sein, um den Bedürfnissen der konstituierenden Gruppen der breiten Öffentlichkeit gerecht zu werden.“

Strassburg 2. November 2023
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