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Zurück Video-Sharing-Plattformen – wer macht die Regeln und wie werden sie angewendet?

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht neuen juristischen Bericht
Video-Sharing-Plattformen – wer macht die Regeln und wie werden sie angewendet?

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Letzte Woche hat Instagram den Start der neuen Video-Sharing-Plattform IGTV bekannt gegeben. Damit ist klar, dass VSPs das heiße Thema der Saison sind. Doch welche Regeln müssen sie beachten? Wie sorgt die europäische Gesetzgebung im Wilden Westen von Content-Sharing-Plattformen wie YouTube für Recht und Ordnung? Und was ist mit Facebook? Wie definiert das europäische Recht ihre Rolle und Verantwortung? Höchste Zeit für den neuen Bericht der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle: Der rechtliche Rahmen für Video-Sharing-Plattformen

Diese neue Studie wurde von den Rechts- und Marktexperten der Informationsstelle verfasst: Francisco Javier Cabrera Blázquez, Maja Cappello, Gilles Fontaine, Ismail Rabie und Sophie Valais. Die Leiterin der juristischen Abteilung, Maja Cappello, präsentierte den Bericht auf einer Konferenz über Video-Sharing-Plattformen (VSPs) Anfang Juni in Paris.

Kapitel 1 dieses Berichts beschreibt den Rahmen für den Online-Plattformmarkt in Europa. Die Autoren stellen diesen Sektor in den Kontext des gesamten audiovisuellen Ökosystems. Dieses Kapitel unterscheidet klar zwischen VSPs wie YouTube und DailyMotion einerseits und Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram andererseits. Zudem weisen die Autoren auf die Dominanz von Google und Facebook im Online-Werbemarkt hin. Zusammen kommen die beiden Unternehmen in den USA auf einen Marktanteil von 60%, und in Europa verhält es sich ähnlich. In diesem ersten Kapitel geht es auch darum, wie schwer sich juristisch definieren lässt, was eine Video-Sharing-Plattform in den Augen der nationalen und europäischen Gesetzgebung eigentlich ist.

Kapitel 2 bietet einen sehr pragmatischen Überblick über den aktuellen europäischen Rechtsrahmen für VSPs. Diese Plattformen gelten als Hosting-Anbieter im Sinne der E-Commerce-Richtlinie. Sie unterliegen damit einer „Haftungsbeschränkung“, die sie verpflichtet, rechtswidrige Informationen zu entfernen, von denen sie nachweislich Kenntnis haben. Die Autoren erklären, dass VSPs auch unter die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die EU-Rechtsvorschriften über das Urheberrecht, die kommerzielle Kommunikation, den Schutz Minderjähriger, den Datenschutz usw. fallen.

Kapitel 3 befasst sich mit der nationalen Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften für VSPs. Die Autoren zeigen interessante Unterschiede in der Herangehensweise zwischen den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten auf, erwähnen aber auch die offenbar wachsende Überzeugung, dass VSPs einer strengeren Regulierung bedürfen. So diskutieren Länder wie das Vereinigte Königreich, Frankreich und Deutschland derzeit über neue Gesetze zur Bekämpfung von Fake News im Internet. Frankreich und Deutschland haben bereits Maßnahmen ergriffen, um VSPs zu verpflichten, ähnlich wie audiovisuelle Mediendienste zum finanziellen Ökosystem des audiovisuellen Sektors beizutragen.

Kapitel 4 befasst sich mit Selbstregulierung und gesamteuropäischen Initiativen zu den Aktivitäten der VSPs. In einer Welt, in der das Image an erster Stelle steht und #badbuzz tödlich sein kann, haben VSPs und Social-Media-Netzwerke aktiv eigene Richtlinien, Mechanismen und Instrumente entwickelt, um verschiedene Kategorien von Nutzern wie Minderjährige, Verbraucher und Rechteinhaber zu stärken und vor schädlichen oder illegalen Inhalten, Hetze oder Fake News zu schützen. Das Kapitel schließt mit einer Tabelle der Selbstregulierungsorganisationen für Online-Werbung.

Kapitel 5 gibt einen Überblick über die jüngste europäische Rechtsprechung in diesem Bereich, sowohl vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg als auch vom Gerichtshof der Europäischen Union. Die Autoren erinnern an bahnbrechende Fälle zur Haftung und Verantwortung für Online-Inhalte, etwa den berühmt gewordenen Fall Delfi AS gegen Estland. Zudem wird im Zusammenhang mit mehreren Beschwerden von Mode- oder Kosmetikherstellern wie Vuitton oder l’Oréal über Markenverletzungen im Internet der Begriff des „aktiven“ oder „passiven“ Hosting-Anbieters untersucht.

Kapitel 6 befasst sich mit der Frage, wie die aktuelle europäische Gesetzgebung für VSPs weiterentwickelt und an die regulatorischen Herausforderungen dieser neuen Akteure angepasst wird. Die Autoren zeichnen die neuen Entwicklungen nach, die im Rahmen der laufenden Überprüfung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgeschlagen wurden. Die derzeitige Revision der Urheberrechtsrichtlinie wird zwangsläufig ebenfalls Bestimmungen zur Regulierung von VSPs enthalten. Die Strategie der Europäischen Kommission für den digitalen Binnenmarkt enthält darüber hinaus Initiativen zum Verbraucherschutz und behandelt sogar die heikle Frage der Besteuerung dieser Unternehmen, die in Europa tätig sind und eindeutig zum Online-Finanzökosystem gehören.

Kapitel 7 rundet diese Veröffentlichung mit übersichtlichen Tabellen ab, in denen die Bestimmungen der AVMD-Richtlinie in den verschiedenen Phasen der Reform zum Vergleich nebeneinandergestellt sind

Video-Sharing-Plattformen – erfahren Sie, wie die aktuellen Vorschriften angewandt werden und welche künftigen Maßnahmen geplant sind!

Strassburg 12/07/2018
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