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Zurück Wie kann Europa uns beim Kampf gegen Desinformation in den Medien stärken?

Neuer Bericht der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle
Wie kann Europa uns beim Kampf gegen Desinformation in den Medien stärken?

Zum Download „Empowerment der Nutzer gegen Desinformation im Internet” geht's hier

 

Als neuer Eigentümer von Twitter hat Elon Musk Berichten zufolge die Inhaltsmoderation und die Inhaltsregeln gelockert. Dies hat wieder einmal ein ungutes, aber deutliches Schlaglicht auf die Gefahren von Desinformation und Fake News geworfen. Doch selbst wenn wir das Szenario einer „Gratishölle für alle“ vermeiden, braucht Europa die richtigen Instrumente, um den Mediennutzerinnen und  nutzern von heute zu helfen, mit Desinformation umzugehen und nicht auf Fake News hereinzufallen. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, die ihren Sitz in Straßburg hat und zum Europarat gehört, hat zu diesem Thema soeben den Bericht Empowerment der Nutzer gegen Desinformation im Internet veröffentlicht, in dem sie die verschiedenen Instrumente und ihren Einsatz untersucht. 

Kapitel eins dieses Berichts gibt einen Überblick über die laufenden Diskussionen zu Definitionen und Rahmenbedingungen für Begriffe wie Fehl , Des- und Malinformation. Zudem befassen sich die Autorinnen und Autoren mit den negativen Auswirkungen von Desinformation auf grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf freie und faire Wahlen, das Recht auf Privatsphäre und den guten Ruf oder das Recht auf freie Meinungsäußerung. Grundsätzlich klar ist dabei, dass eine entscheidende Waffe im Kampf gegen Desinformation die Medienkompetenz ist. 

Im zweiten Kapitel geht es um Maßnahmen und Instrumente, mit denen internationale und europäische Organisationen den Mediennutzerinnen und  nutzern helfen wollen, Desinformation zu bekämpfen. Zu nennen sind hier etwa die Leitlinien der UNESCO und der laufende Austausch unter der Leitung der OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit. Auch auf die Arbeit des Europarats in diesem Bereich wird eingegangen: von seinen Empfehlungen von 2018 zu Medienpluralismus und Transparenz bei Medieneigentum bis hin zur Empfehlung vom März 2022 zur Förderung eines günstigen Umfelds für Qualitätsjournalismus im digitalen Zeitalter, in der die Mitgliedstaaten anerkennen, dass Medien- und Informationskompetenz „ein Schlüsselfaktor für die Befähigung von Menschen zu einem selbstbestimmten Umgang mit den Medien ist“.

Anschließend werden die verschiedenen Rechtstexte, Programme und Initiativen vorgestellt, mit denen die EU-Nutzerinnen und Nutzer im Kampf gegen Desinformation stärken will. So präsentierte die Europäische Kommission im Dezember 2020 zusammen mit ihrem Vorschlag für den Digital Services Act den Europäischen Aktionsplan für Demokratie. Mit beiden Initiativen werden rechtsverbindliche Instrumente für die Rechenschaftspflicht und Transparenz digitaler Plattformen eingeführt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der Demokratie und das regulatorische Instrumentarium der EU zu stärken. Im selben Jahr wurde die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (European Digital Media Observatory) als unabhängige, von der Europäischen Union finanzierte Stelle eingerichtet, die Faktenprüfer und Hochschulforscher mit Sachverstand auf dem Gebiet der Online-Desinformation sowie Social-Media-Plattformen, journalistisch orientierte Medien und Praktiker im Bereich Medienkompetenz zusammenbringt. Sie soll als Anlaufstelle für Daten und Richtlinien zu Desinformation, öffentlichem Vertrauen, Medienkompetenz und Qualitätsinformationen dienen.

Kapitel drei beschäftigt sich mit nationalen Maßnahmen gegen Desinformation und untersucht Beispiele für legislative und nicht-legislative Instrumente. Als erstes europäisches Land verabschiedete Deutschland 2017 ein Gesetz zur wirksameren Bekämpfung von Hasskriminalität, strafbaren Fake News und anderen rechtswidrigen Inhalten in sozialen Netzwerken. Das Vereinigte Königreich führte eine Strategie für Onlinemedienkompetenz ein, die durch den im Mai 2021 veröffentlichten Entwurf für ein Gesetz zur Onlinesicherheit komplettiert wurde, über den im Unterhaus noch immer diskutiert wird. Bei den nicht-legislativen Ansätzen verweisen die Autorinnen und Autoren auf die Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen unter dem Motto „Stoppen, denken, prüfen“ in Ländern wie Norwegen, Island und Irland. Der Bericht befasst sich zudem mit Faktenprüf- und Medienkompetenzinitiativen, wie sie etwa in Polen und Ungarn ins Leben gerufen wurden. 

Kapitel vier behandelt den EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation, der 2022 in einer überarbeiteten und verschärften Fassung erschien. Hier wird der Frage nachgegangen, inwieweit sich die Plattformen großer Technologieunternehmen tatsächlich an die in dem Kodex genannten Maßnahmen halten. Zudem wird in diesem Kapitel die Rolle der verschiedenen nationalen Regulierungsbehörden und gesamteuropäischen Einrichtungen wie ERGA und EPRA untersucht.

Kapitel fünf befasst sich mit einschlägigen Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Zusammenhang mit Desinformation.

Kapitel sechs beschließt die Publikation mit einer Darstellung der Reaktionen verschiedener Interessenträger auf den Kodex von 2022 und der jüngsten Entwicklungen auf EU-Ebene. Als Fazit schreiben die Autorinnen und Autoren am Ende: „Da Menschen Onlinedienste nutzen, auch wenn sie den Umgang damit oft nicht beherrschen, dürfte eine der möglichen Erfolgsstrategien darin liegen, ihnen das Rüstzeug zu vermitteln, um sich gegen schädliche, aber juristisch zulässige Desinformation zu wehren.“

Strassburg 15. Dezember 2022
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