Zurück Wie regelt das europäische und nationale Recht Social-Media-Influencer und ihre Tätigkeit?

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht neuen Bericht zur Regulierung von Influencer-Tätigkeit in Europa
Wie regelt das europäische und nationale Recht Social-Media-Influencer und ihre Tätigkeit?

"National Rules Applicable to Influencers" hier herunterladen

 

Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle hat gerade eine neue Studie mit dem Titel "National Rules Applicable to Influencers" veröffentlicht. Dieser Bericht wurde von der Europäischen Kommission kofinanziert.

Dieser neue Bericht ist die erste umfassende vergleichende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, welche Influencer-Tätigkeit in der EU-27 sowie in Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich regeln.

Die Autoren beginnen mit einem Blick auf den Begriff des Influencers und die verschiedenen derzeitigen Definitionen. Auf EU-Ebene ist der Begriff nicht definiert. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) enthält keine rechtliche Definition, die Mitgliedstaaten können Influencer jedoch gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. a AVMD-Richtlinie zu den AVMD-Anbietern zählen. Da der betreffende Artikel größtenteils wörtlich in nationales Recht umgesetzt wurde, können Influencer auf nationaler Ebene als AVMD-Anbieter betrachtet werden. Auf einzelstaatlicher Ebene haben lediglich Frankreich und Spanien gesetzliche Definitionen, 19 andere Länder halten Soft-Law-Definitionen, meist in Form von Leitlinien oder Werbekodizes, vor. Zehn weitere Länder (CH, CZ, DE, DK, HR, LT, LU, LV, MT, SI) haben derzeit keine offizielle Definition. Der Bericht zeigt, dass Definitionen zwar Rechtsklarheit für Influencer schaffen können, aber nicht notwendig sind, um sie zu regulieren. Influencer sind in jedem Fall an Werbe- und Marketingvorschriften sowie an die Vorschriften für AVMD-Anbieter gebunden, wenn sie die erforderlichen Kriterien erfüllen. 

In allen EU-Ländern und Norwegen können Influencer als AVMD-Anbieter betrachtet werden, während sie in der Schweiz und im Vereinigten Königreich nicht als solche gelten. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts gibt es in der EU keine einheitliche Regulierung von Influencern als AVMD-Anbieter.

Im Hinblick auf die für Influencer geltenden Vorschriften untersucht der Bericht dann die spezifischen Bestimmungen für Influencer in der nationalen Gesetzgebung, insbesondere in Frankreich und Spanien. Anschließend werden sowohl die Medien- als auch die Verbraucherschutzvorschriften analysiert, die für Influencer gelten. Dieses Kapitel enthält nationale Durchsetzungsbeispiele und hebt die weit verbreitete Entwicklung von Leitfäden zur Anleitung von Influencern hervor. Besonderes Augenmerk erfährt die Rolle der Selbstregulierungsorganisationen (SRO) bei der Ausgestaltung bewährter Verfahren.

Der Bericht untersucht weiterhin die Verfügbarkeit von Schulungs- und Zertifizierungsprogrammen für Influencer. Er stellt einen wachsenden Trend zu beruflicher Weiterbildung fest, wozu zertifizierte Schulungsangebote wie die der österreichischen, deutschen, französischen und niederländischen SRO gehören.

Das letzte Kapitel dieses Berichts enthält detaillierte nationale Zusammenfassungen für jedes betrachtete Land. Diese länderspezifischen Datenblätter bieten detaillierte Erkenntnisse zu Definitionen, rechtlichen Verpflichtungen, Leitfäden, Durchsetzungsfällen und Schulungsinitiativen, die für die jeweilige Rechtsordnung spezifisch sind.

Eine erstmalige Analyse, wie nationale und gesamteuropäische Rechtsvorschriften auf Influencer und ihre Tätigkeit in den einzelnen europäischen Ländern angewendet werden!


 

 
 

 

Strassburg 28. April 2025
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