Urheberrecht und KI -Training hier herunterladen
Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Art und Weise, wie Inhalte erstellt werden. Wie also sollte das europäische Urheberrecht ausgewogen auf die Herausforderungen durch das Training von KI-Systemen reagieren? Ein neuer IRIS-Bericht der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle mit dem Titel Urheberrecht und KI-Training befasst sich mit einer der drängendsten rechtlichen Fragen für die Kreativwirtschaft in Europa: Wie werden KI-Systeme trainiert und was bedeutet dies für das Urheberrecht an den Inhalten, mit denen wir sie füttern? Dieser brandneue Bericht wurde von Diego de la Vega, Senior Legal Analyst in der Abteilung für juristische Informationen der Informationsstelle, verfasst.
Da der Einsatz von KI zunehmend zu einem integralen Bestandteil des kreativen Schaffens wird, befasst sich dieser neue Bericht mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Trainieren von KI-Modellen, der wachsenden Bedeutung von Text- und Daten-Mining (TDM), der Rolle von Nutzeranweisungen (prompts) sowie der Beziehung zwischen KI-Plattformen und ihren Nutzern.
Kapitel 1: KI-gestützte Inhalteerstellung im Kontext – eine urheberrechtliche Perspektive
Kapitel eins zeichnet den explosionsartigen Einsatz von KI seit der Einführung des ersten populären generativen KI-Tools 2022 nach. Der Autor beleuchtet deren Auswirkungen in ganz Europa sowohl im kreativen als auch im wirtschaftlichen Bereich und befasst sich eingehend mit dem aktuellen Stand der Technik. Der Bericht erläutert, welche Folgen GenAI und agentische KI-Systeme technisch für das Urheberrecht haben und warum diese Innovationen einzigartige urheberrechtliche Probleme aufwerfen, insbesondere wenn urheberrechtlich geschützte Werke zum Trainieren von KI-Modellen verwendet werden.
Der Autor zeigt einige sensible Bereiche auf und legt dar, warum das Urheberrecht sowohl für Inhalteersteller als auch für diejenigen, die KI bereitstellen, zu einem zentralen Thema geworden ist. Sich verändernde rechtliche Rahmenbedingungen lassen das Bild noch komplexer werden; dazu gehören das wegweisende Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz und die neue EU-Verordnung über künstliche Intelligenz, jeweils, um mit dem technologischen Fortschritt Schritt zu halten.
Kapitel 2: Die Rolle von Ausnahmen für Text- und Daten-Mining (TDM) beim KI-Training
Kapitel zwei befasst sich eingehend mit dem Kern der Urheberrechtsdebatte: Text- und Daten-Mining(TDM)-Prozesse als Dreh- und Angelpunkt für KI-Training. Der Bericht beleuchtet die europäischen Rechtsvorschriften, die TDM-Ausnahmen ermöglichen, ihren Ursprung in der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (CDSM-Richtlinie) sowie ihr kompliziertes Verhältnis zu nationalen Urheberrechtsgesetzen.
In diesem Kapitel werden die Opt-out-Mechanismen, die Transparenzpflichten sowie die anhaltenden Zweifel daran analysiert, ob die TDM-Ausnahmen das breite Spektrum der KI-Trainingsaktivitäten vollständig abdecken. Der Autor zeigt auf, wie sich die Ansätze in der EU, im Vereinigten Königreich und in anderen Ländern in Bezug auf Lizenzierung, Durchsetzung und das Gleichgewicht zwischen Rechteinhabern und Entwicklern unterscheiden. Die politischen Alternativen in den verschiedenen Rechtsordnungen reichen von strengen Rahmenregelungen zum Rechtevorbehalt bis hin zu weitreichenden Ausnahmen für kommerzielle und nichtkommerzielle Forschungszwecke.
Kapitel 3: Urheberrecht bei KI-Training und Nutzeranweisungen
Im dritten Kapitel werden die technische Komplexität des KI-Trainings und seine Auswirkungen auf das Urheberrecht beleuchtet. Fälle aus der Praxis wie beispielsweise das Urteil in der Rechtssache GEMA gegen OpenAI werden vorgestellt und die Phasen des Trainings von KI-Modellen, in denen Urheberrechte eine Rolle spielen, detailliert erläutert. Zudem wird in diesem Kapitel das Konzept des „prompting“ (die Anweisungen, die Nutzer an KI-Systeme geben) verständlich dargelegt und die rechtliche Stellung von Nutzeranweisungen im Zusammenhang mit KI-Training erörtert.
Kapitel 4: Plattformen und Nutzer – die Nutzungsbedingungen
Kapitel vier analysiert, wie die Nutzungsbedingungen von KI-Plattformen die urheberrechtliche Haftung zwischen Anbietern und Nutzern aufteilen. Der Bericht stellt Beispiele führender Plattformen wie Adobe, ChatGPT, Claude, Copilot und Midjourney vor und hebt dabei die Bedeutung von Transparenz, Opt-out-Möglichkeiten und vertraglichen Bestimmungen hervor, die sowohl für Ersteller als auch für Endnutzer von Bedeutung sind.
Kapitel 5: Zentrale Schlussfolgerungen
Im abschließenden Kapitel werden die Erkenntnisse zusammengefasst: KI-Technologien verzeichnen eine kometenhafte Entwicklung, aber das Urheberrechtssystem in Europa versucht, Schritt zu halten. Das Trainieren von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Daten ist nach wie vor umstritten, wobei Text- und Daten-Mining im Mittelpunkt der Rechtsunsicherheit stehen und Nutzeranweisungen neue Fragen hinsichtlich menschlicher Urheberschaft und maschinengenerierter Werke aufwerfen. Mehr Transparenz, Klarheit und Ausgewogenheit (zwischen dem Zugang zu Datenbeständen und dem Schutz von Rechteinhabern) sind die wichtigsten Prioritäten für die aktuellen Diskussionen und künftige politische Maßnahmen.
Dieser Bericht ist eine Pflichtlektüre für politische Entscheidungsträger, Inhalteersteller, Fachleute der Inhaltebranche, Rechtsexperten, Wissenschaftler und alle, die sich an der Schnittstelle zwischen Technologie und Urheberrecht bewegen. Er bietet Einblicke, detaillierte Vergleiche und eine kritische Übersicht über die aktuellen Debatten. Während Europa auf weitere Orientierungshilfe seitens seiner Gerichte und Gesetzgeber wartet, ist Urheberrecht und KI-Training training eine unverzichtbare Informationsquelle, um zu verstehen, wo wir derzeit stehen und wohin die Reise an der Grenzlinie von Urheberrecht und künstlicher Intelligenz gehen könnte. Ein zweiter Teil, in dem die urheberrechtliche Schutzfähigkeit der von KI-Systemen erzeugten Ergebnisse untersucht wird, wird in der zweiten Jahreshälfte 2026 folgen. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle ist Teil des Europarats in Straßburg, Frankreich.
Unser Autor - Diego de la Vega, Senior Analyst, Abteilung für juristische Informationen
