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Zurück Kinobesucherzahlen in der EU und im Vereinigten Königreich erholen sich allmählich: Ticketverkäufe steigen 2021 um 28 %

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht während der Berlinale ihre vorläufigen Daten zum europäischen Kino 2021
Kinobesucherzahlen in der EU und im Vereinigten Königreich erholen sich allmählich: Ticketverkäufe steigen 2021 um 28 %

Auf der Grundlage vorläufiger Daten schätzt die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle für 2021 gestiegene Kinobesucherzahlen in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich mit 383,2 Millionen verkauften Eintrittskarten. Das sind 83,8 Millionen Zuschauer mehr als 2020, was einem Zuwachs von 28,0 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Weniger ausgeprägt war der Aufschwung in der Europäischen Union (EU27) allein, wo der Kartenverkauf um 21,0 % auf 309,2 Millionen stieg, 53,8 Millionen Besucher mehr als im Vorjahr.

Diese Ergebnisse sind ein deutliches Zeichen für eine Erholung des Kinosektors nach dem massiven Absturz 2020, als die Zuschauerzahlen in der EU und im Vereinigten Königreich aufgrund der Corona-Krise um 70 % einbrachen.

Trotz des Aufschwungs liegen diese Zahlen immer noch deutlich unter dem Niveau vor der Pandemie, da die anhaltenden Kinoschließungen in der ersten Jahreshälfte zusammen mit anderen restriktiven Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die jährlichen Kinobesucherzahlen hatten. Für 2021 liegen sie immer noch 61,9 % unter denen von 2019, als in der EU und im Vereinigten Königreich über 1 Milliarde Kinobesucher gezählt wurden, was insgesamt 623,5 Millionen Eintrittskarten weniger bedeutet. Für die Europäische Union (EU27) allein war ein ähnlicher Rückgang gegenüber 2019 (-62,8 %) zu beobachten.

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Kinobesucherzahlen in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich, 2012-2021 vorläufig

In Mio.; geschätzt; auf Proforma-Basis für die 27 EU-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich berechnet

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In den meisten Märkten, für die Daten vorlagen, sind Anzeichen einer Erholung zu beobachten, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern gibt. Diese geografischen Unterschiede hängen am ehesten mit der Anzahl der Tage zusammen, an denen die Kinos öffnen durften, sowie mit den unterschiedlichen restriktiven Maßnahmen, die in den einzelnen Märkten galten.

In der EU stieg die Zahl der Kinobesucher im Vergleich zum Vorjahr deutlich überdurchschnittlich in Bulgarien (+90,9 +1,2 Millionen), Kroatien (+77,1 %, 1,1 Millionen), Irland (+56,0 %, 2,1 Millionen), Frankreich (+47,4 %, +30,9 Millionen), Ungarn (+44,6 %, +1,9 Millionen), Portugal (+43,8 %, +1,7 Millionen) und Spanien (+34,6 %, +9,4 Millionen). In neun EU-Märkten hingegen war der Kartenverkauf rückläufig, darunter die Niederlande (-14,6 %, -2,5 Mio. Besucher), die Slowakei (-13,8 %, -0,3 Mio. Besucher), Italien (-12,2%, -3,7 Mio. Besucher) und Finnland (-11,7 %, -0,5 Mio. Besucher).

Außerhalb der EU stiegen die Kartenverkäufe im Vereinigten Königreich sprunghaft um 68,3 % auf 74,0 Millionen, 30,0 Millionen mehr als 2020. Russland verzeichnete 2021 mit 145,7 Millionen verkauften Eintrittskarten (+64,2 % gegenüber 2020) das mit Abstand größte Besucheraufkommen in Europa, da die meisten Kinos im Land den größten Teil des Jahres geöffnet bleiben durften. In der Türkei hingegen sanken die Besucherzahlen von 17,4 Mio. auf 12,5 Mio. (-28,3 %), da die Kinos erst im Juli wieder öffneten, womit die Spielzeit 2021 insgesamt 26 Wochen dauerte (gegenüber 32 Wochen 2020).

In den meisten Ländern ging der Marktanteil der nationalen Filme im Vergleich zu 2020 zurück, als er aufgrund des Mangels an US-Blockbustern im Verleih außergewöhnlich hoch war. 2021 lag der Anteil inländischer Filme jedoch in mehreren Märkten immer noch über dem Durchschnitt, darunter in der Tschechischen Republik (41,9 %), in Dänemark (41,0 %), Frankreich (40,8 %), Norwegen (30,1 %) und den Niederlanden (22,9 %).

Im Vereinigten Königreich verringerte sich der Marktanteil nationaler Filme (einschließlich Produktionen mit US-Studio-Unterstützung) auf 41,1 % gegenüber 46,5 % im Jahr 2020 und 47,2 % im Jahr 2019. In der Türkei sank der Anteil inländischer Filme auf 23,1 %, ein ungewöhnlich niedriges Niveau im Vergleich zu 80,0 % im Jahr 2020 und 56,3 % im Jahr 2019. Auch in Russland fiel der nationale Marktanteil von 47,9 % im Jahr 2020 auf 27,2 % im Jahr 2021 und steht damit im Einklang mit Vorjahreswerten.

Vorläufigen Daten zufolge wurden die Einspielergebnisse in der EU und im Vereinigten Königreich vor allem durch den Erfolg von US-Studio-Produktionen getragen. Zu den Spitzenreitern des Jahres gehören Keine Zeit zu sterben (GBinc/US), Spider-Man: No Way Home (US), Dune (US/CA) und Fast & Furious 9 - The Fast Saga (US).

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  1. Gestützt auf Besucherzahlen außer GB und IE, hier Bruttoeinspielergebnis (GBO). Einschließlich Minderheitskoproduktionen mit Ausnahme von CZ, DK, HU, NL, NO, RO, RU und SE.
  2. Nationaler Marktanteil für zu berücksichtigende britische Filme nach GBO. Einschließlich Minderheitskoproduktionen und Filme mit US-Studio-Unterstützung.

Quelle: Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

Link zur Excel-Datei.


Bemerkung:

  • Datensammlung in Zusammenarbeit mit EFARN (European Film Agency Research Network)
  • Alle Zahlen für 2021 sind vorläufig.

 

Die nächsten Kino-bezogenen Daten veröffentlichen wir unmittelbar vor Eröffnung des Festival international du film de Cannes.

Wenn Sie in unseren Presseverteiler aufgenommen werden wollen, wenden Sie sich per Email an: [email protected]

Strassburg 15. Februar 2022
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Zurück Der rechtliche Rahmen für internationale Koproduktionen

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht neuen Bericht zum europäischen Film
Der rechtliche Rahmen für internationale Koproduktionen

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Neue Zahlen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle zu europäischen Filmkoproduktionen zeigen, dass diese Filme international erfolgreicher sind als rein nationale Produktionen: Sie kommen häufiger in ausländische Kinos und erreichen mehr ausländische Zuschauer. Doch die Beteiligung an einer Koproduktion kann durchaus riskant sein und wie eine zerrüttete Ehe in einer chaotischen und schmerzhaften Scheidung enden! Wie also sehen die rechtlichen Sicherheitsmechanismen aus? Wo sind Grundregeln für Koproduktionen in Europa festgeschrieben? Kurz vor der Berlinale hat die zum Europarat gehörende Informationsstelle in Straßburg ihren neuesten Bericht veröffentlicht: Der rechtliche Rahmen für internationale Koproduktionen.

Die Hintergrundstatistiken sind in Kapitel eins dieses neuen Berichts zu finden. Die Zahl der majoritären Koproduktionen stieg zwischen 2007 und 2016 um 43%. Insgesamt waren 20% aller in diesem Zeitraum produzierten EU-Filme Koproduktionen. Die Autoren präsentieren in diesem ersten Kapitel zunächst Eckdaten über Anzahl, Kinobesuche und Verbreitung von Koproduktionen.

Kapitel zwei gibt einen Überblick über die internationalen Fördertöpfe innerhalb und außerhalb Europas. Hier wird aufgezeigt, wie wichtig es ist, dass ein Film als europäisch gilt, denn nur so profitiert er von den Rundfunk- und VoD-Quoten im Rahmen der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Der erste internationale Koproduktionsvertrag überhaupt, das Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen, sieht ein Punktesystem vor, nach dem ein Film als europäisch definiert werden und Vergünstigungen des Übereinkommens in Anspruch nehmen kann. Das Übereinkommen wurde 1992 ins Leben gerufen und 2017 überarbeitet, um den technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in der Filmwelt Rechnung zu tragen. Die Autoren erläutern zudem die Funktionsweise des Europarat-Programms Eurimages, des EU-Teilprogramms MEDIA und des Nordisk Film & TV Fond als wichtige Finanzierungsquellen für europäische Koproduktionen. Mit Blick auf andere Kontinente behandelt der Bericht internationale Vertragswerke wie das Iberoamerikanische Koproduktionsabkommen zwischen bestimmten lateinamerikanischen Ländern und beispielsweise Spanien.

Kapitel drei geht näher auf die verschiedenen derzeit bestehenden bilateralen oder multilateralen Koproduktionsabkommen ein und gibt einen nützlichen Überblick über deren Gemeinsamkeiten. Solche Abkommen können wichtige Arbeitsparameter definieren, etwa den finanziellen Mindestbeitrag der einzelnen Produzenten, die Methoden zur Teilung von Rechten, Einnahmen und Preisen sowie den Ort der Dreharbeiten, Produktionsvorbereitung und Postproduktion. In diesem Kapitel werden auch die verschiedenen internationalen Programme aufgeführt, die nationale öffentliche Fonds zusammenbringen, um die gemeinsame Entwicklung und Produktion von Filmprojekten zu fördern. Hierzu gehört unter anderem das deutsch-italienische Koproduktionsprojekt des italienischen Ministeriums für Kulturgüter und der deutschen FFA.

Kapitel vier enthält eine wertvolle Checkliste mit Punkten, die in jeden wasserdichten Koproduktionsvertrag gehören. Jeder Produzent, der eine Koproduktion in Betracht zieht, tut gut daran, die in diesem Kapitel genannten Punkte mit seinem Vertrag zu vergleichen, denn die Empfehlungen in diesem Kapitel sind konkret und praxisnah.

Kapitel fünf bietet eine aufschlussreiche Analyse einiger berühmter Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Koproduktionen. Ein berühmter Fall ist „The man who killed Don Quijote“ von Terry Gilliam, der im vergangenen Jahr Gegenstand eines Streits um das Eigentum an den Rechten war.

Das abschließende Kapitel sechs greift einige Überlegungen zum Stand der Dinge bei Koproduktionen auf, die im vergangenen Jahr auf der Koproduktionskonferenz der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle in Cannes geäußert wurden. Die Diskussionsteilnehmer der Informationsstelle erwähnen die verschiedenen Herausforderungen bei internationalen Koproduktionen, insbesondere für kleinere Märkte wie Österreich oder Belgien.

Internationale Filmkoproduktionen – den Stand der Dinge beschreibt diese neue Publikation!

Strassburg 29/01/2019
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