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Zurück Zum Verständnis der AVMD-Richtlinie und ihrer neuen Folgen für nationales Medienrecht in Europa

Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle hat gerade ihre Online-Recherchetools zur AVMD-Richtlinie aktualisiert!
Zum Verständnis der AVMD-Richtlinie und ihrer neuen Folgen für nationales Medienrecht in Europa

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) ist einer der Grundpfeiler des Medienrechts in der Europäischen Union. Sie wurde im Herbst 2018 grundlegend überarbeitet und erweitert. Die Europäische Kommission hat zwar den 19. September 2020 als Frist für die Umsetzung in nationales Recht festgelegt, dennoch ist der Prozess in einigen Ländern noch nicht abgeschlossen.

Die Informationsstelle hat eine umfassende Online-Informationsquelle zur AVMD-Richtlinie eingerichtet, die Ihnen nun verschiedene Recherchen ermöglicht:

  • Welche EU-Länder haben den Umsetzungsprozess abgeschlossen und die AVMD-Richtlinie von 2018 vollständig in ihr nationales audiovisuelles Recht übernommen?
  • Wie und mit welchen Abweichungen vom ursprünglichen Text wurden die verschiedenen Artikel in nationales Recht umgesetzt?
  • Welche neuen Regeln und Bestimmungen ergeben sich aus der AVMD-Richtlinie von 2018 im Vergleich zur früheren Fassung der AVMD-Richtlinie von 2010?

Dank umfangreicher Recherchen des Informationsstellenteams können Sie jetzt den aktuellen Stand in Bezug auf die Umsetzung der AVMD-Richtlinie abrufen:

Die Datenbank zur AVMD-Richtlinie

„AVMSDatabase“

Diese Datenbank ermöglicht Ihnen eine interaktive Suche zur nationalen Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste 2018/1808 (AVMD-Richtlinie) in den 27 EU-Mitgliedstaaten

Jede Bestimmung der AVMD-Richtlinie (Artikel, Absatz, Unterabsatz) ist mit der/den entsprechenden Bestimmung(en) des nationalen Primärrechts verknüpft, so dass eine Suche nach Artikel und/oder Land möglich ist. So können Sie zum Beispiel sehen, wie ein bestimmtes Land die einzelnen Artikel umgesetzt hat, die neuen Artikel im nationalen Recht mit den alten Artikeln der AVMD-Richtlinie in der Fassung von 2010 für ein bestimmtes Land vergleichen oder die Art und Weise vergleichen, in der verschiedene Länder einen bestimmten Artikel umgesetzt haben. Die weitere Suche verweist Sie auf die entsprechenden Rechtstexte für jede umgesetzte Bestimmung der AVMD-Richtlinie. Die Ergebnisse der Abfragen können sowohl als Word- und PDF-Dateien als auch als vergleichende Tabellen in Excel-Dateien exportiert werden.

Die nationalen Vorschriften werden nach und nach in die AVMSDatabase eingepflegt, sobald sie der Informationsstelle in der Originalsprache und in englischer Übersetzung vorliegen und vom Team der Informationsstelle mit seinem Pool nationaler Experten überprüft wurden. Es können immer noch Fehler auftreten; sollten Sie also welche entdecken, freuen wir uns über Ihr Feedback an iris.obs [ at ] coe.int.

Daten für eine erste Reihe von neun Ländern sind bereits verfügbar (AT, BG, FI, HU, LT, LV, MT, PT und SE).

Die AVMSDatabase wird vom Programm Kreatives Europa der Europäischen Union kofinanziert.

Der Tracker zur AVMD-Richtlinie

Diese umfangreiche Tabelle gibt einen leicht verständlichen, informativen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung der AVMD-Richtlinie in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Die in der Tabelle aufgeführten Gesetzestexte umfassen sowohl endgültig verabschiedete Gesetze und Verordnungen als auch Vorschlagsentwürfe, die im Rahmen nationaler Konsultationen veröffentlicht und von den gesetzgebenden Organen der Mitgliedstaaten vorgelegt oder derzeit diskutiert werden.

Für jedes aufgeführte Land wird die Tabelle nach und nach durch eine länderspezifische EXCEL-Tabelle vervollständigt, die den Originaltext des AVMD-Richtlinienartikels, den originalsprachlichen Text des umgesetzten Artikels im nationalen Recht sowie eine englische Übersetzung enthält. Ein zusätzliches Länderinformationsblatt bietet einen schnellen Überblick über sechs wichtige Themen (Jugendschutz, Barrierefreiheit, europäische Werke, Werbung, VSPs, Medienkompetenz) und den entsprechenden Länderlink zu den vollständigen Suchergebnissen in der AVMSDatabase.

Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle aktualisiert die Tabelle durch Sekundärforschung und Beiträge seitens ihres Netzwerks nationaler Experten. Jeder Beitrag zur Aktualisierung der Tabelle ist höchst willkommen und kann an iris.obs [@] coe.int gesendet werden. 

STRASSBURG, FRANKREICH 4. November 2021
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