Zurück Wie schützt uns Europa vor illegalen und schädlichen Inhalten auf Video-Sharing-Plattformen?

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht neuen vergleichenden Mapping-Bericht
Wie schützt uns Europa vor illegalen und schädlichen Inhalten auf Video-Sharing-Plattformen?

Hier „Mapping-Bericht über die geltenden Vorschriften für Video-Sharing-Plattformen“ herunterladen

(nur auf Englisch verfügbar)

Video-Sharing-Plattformen (VSPs) wie YouTube haben eine unglaubliche Welt voller Online-Inhalte eröffnet: Massen an Filmen, Musik und auch Tutorials zum Selbermachen sind heute nur einen Mausklick entfernt. Sie können jedoch auch eine mögliche Quelle schädlicher Inhalte für Kinder und andere gesellschaftliche Gruppen sein und zur Verbreitung rechtswidriger, zu Gewalt und Hass aufstachelnder Inhalte beitragen. Das europäische Medienrecht enthält seit Langem Bestimmungen, mit denen potenzieller Schaden für die Zuschauer traditioneller Medien eingedämmt werden soll. Vor dem Hintergrund, dass die europäische Gesetzgebung im audiovisuellen Bereich mit der neuen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) 2018 grundlegend überarbeitet und ihr Anwendungsbereich auf Video-Sharing-Plattformen ausgeweitet wurde, ist es jedoch an der Zeit, sich mit ihren neuen Vorschriften für neue Medien zu befassen. Da die Frist für die Umsetzung in nationales Recht im September 2020 ablief, lohnt es sich, die unterschiedlichen Ansätze, die die verschiedenen europäischen Länder derzeit verfolgen, zu vergleichen und gegenüberzustellen. Dies ist Ziel des neuen Berichts der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle, der von der Europäischen Kommission im Rahmen des Programms Kreatives Europa kofinanziert wurde: Mapping-Bericht über die geltenden Vorschriften für Video-Sharing-Plattformen.

Dieser Bericht kartiert die unterschiedlichen Ansätze der EU27-Länder sowie des Vereinigten Königreichs und Norwegens. Er ist das Ergebnis intensiver Zusammenarbeit mit einem Netz nationaler Korrespondenten in den jeweiligen Ländern, koordiniert von der Informationsstelle in Straßburg.

Das erste Kapitel stellt die zentralen Erkenntnisse des Berichts vor, gefolgt von einem zweiten Kapitel zur in der Studie angewandten Methodik. Das dritte Kapitel enthält eine vergleichende Analyse der nationalen Rechtsrahmen sowie der Maßnahmen, die VSPs auferlegt werden, um uns vor schädlichen und rechtswidrigen Inhalten zu schützen, und wie sie praktisch angewandt und durchgesetzt werden. Darüber hinaus finden sich Rückmeldungen von einer Reihe von Akteuren (Dailymotion, Facebook, Snapchat, TikTok, Twitch) zu den Maßnahmen, die sie eingeführt haben, um den neuen Verpflichtungen nachzukommen. Ein Überblick über die wichtigsten laufenden Forschungsarbeiten und Studien in diesem Bereich ist in Kapitel 4 enthalten. Abgerundet wird der Bericht mit 30 ausführlichen Länderübersichten, in denen sich die jeweiligen Ergebnisse der vergleichenden Analyse widerspiegeln.

Zentrale Erkenntnisse dieses neuen Mapping-Berichts:

  • Bislang wurden die Bestimmungen der AVMD-Richtlinie ohne große Änderungen oder weitere Ausarbeitung in nationales Recht umgesetzt.
  • Die Definitionen der AVMD-Richtlinie, was eine Videoplattform eigentlich ist, wurden fast wortwörtlich in die nationalen Rechtsvorschriften übernommen.
  • Die überwiegende Mehrheit der in der AVMD-Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit vor bestimmten Inhalten wurde in die nationalen Rechtsvorschriften aufgenommen.
  • Diese Maßnahmen legen den Schwerpunkt auf technische Vorkehrungen und Kennzeichnungs-/Benachrichtigungssysteme, um die Entfernung schädlicher Inhalte zu ermöglichen.
  • Effiziente Verfahren zum Umgang mit Nutzerbeschwerden sind ebenfalls Teil der in der neuen AVMD-Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen.
  • Die nationalen Regulierungsbehörden (NRBs) werden bei der Regulierung und Durchsetzung der neuen Vorschriften, ihrer Beaufsichtigung und Durchsetzung, der Streitbeilegung sowie der Erarbeitung von Selbst- und Koregulierungsmaßnahmen eine größere Rolle übernehmen.
  • Sowohl die NRBs als auch die VSPs sind aufgerufen, Aktivitäten zur Medien- und Informationskompetenz zu starten. Diese sollten Verpflichtungen für die VSPs selbst enthalten, aber auch ein breiteres Spektrum von Interessenträgern involvieren.
  • Einige der neuen Maßnahmen betreffen Bereiche, für die andere öffentliche Einrichtungen zuständig sind, wie etwa den Datenschutz. In solchen Fällen sind Kooperationsvereinbarungen erforderlich.
  • Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von VSPs werden die NRBs ihre Zusammenarbeit verstärken müssen, um die Anwendung der neuen AVMD-Vorschriften wirksam zu überwachen.

Wenn Sie also mehr darüber erfahren möchten, wie die europäische Gesetzgebung uns vor schädlichen und rechtswidrigen Inhalten auf Video-Sharing-Plattformen schützen will... Lesen Sie unseren neuen Mapping-Bericht!

STRASSBURG, FRANKREICH 26. Oktober 2021
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