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Russland plane, eine öffentliche Datenbank mit Nachrichten zu veröffentlichen, die es für „gefälscht“ halte, kündigte der Leiter der Föderalen Aufsichtsbehörde für Telekommunikation, Informationstechnologie und Massenmedien, bekannt unter dem Kürzel Roskomnadzor, im Mai dieses Jahres an. Diese Ankündigung erging zwei Monate, nachdem der russische Präsident ein Gesetz unterzeichnete, das die Verbreitung von „Fake News“, von gefälschten Nachrichten, unter Straft stellt. Russische Bürger, die vom staatlich finanzierten Meinungsforschungsinstitut VCIOM befragt wurden, begrüßten diese Entwicklung: Mehr als 80 % der Befragten stimmten dem neuen Gesetz zu und 57 % waren der Meinung, die Menge an gefälschten Nachrichten werde mit dem neuen Gesetz abnehmen. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle als Teil des Europarats in Straßburg verfolgt neue Entwicklungen im Medienrecht stets mit großer Aufmerksamkeit und hat gerade ihren neuen Bericht Desinformation in den Medien nach russischem Recht veröffentlicht, in dem sie die fünf spezifischen Fälle in Russland analysiert, in denen Desinformationen als illegal gelten
Der Autor Andrei Richter, Central European University, beginnt mit einer Betrachtung der verschiedenen Wörterbuchdefinitionen von „Desinformation“ und stellt das Gesetz zur Regulierung der Massenmedien vor, das die journalistische Tätigkeit in Russland regelt.
Kapitel zwei erläutert den Umgang Russlands mit Nachrichtenaggregatoren und der Zuverlässigkeit von ihnen verbreiteter Informationen. 2016 wurde das russische Mediengesetz dahingehend geändert, dass Nachrichtenaggregatoren mit mehr als einer Million Nutzern pro Tag für die Wahrhaftigkeit von „für die Öffentlichkeit wesentlichen“ Nachrichteninhalten haften. Zu den Maßnahmen gehören die Verpflichtung, die Richtigkeit öffentlich relevanter Informationen vor der Veröffentlichung zu überprüfen, ein Verbot, gesellschaftlich relevante Informationen zu verheimlichen oder zu fälschen, sowie die Pflicht, alle Informationen sechs Monate lang aufzubewahren, wobei Roskomnadzor Zugang zu den gespeicherten Daten hat. Richter beschreibt das Beschwerdeverfahren gegen Nachrichtenaggregatoren, die für einen ersten Verstoß eine Geldstrafe von 600.000 bis eine Million Rubel riskieren. Wiederholte Verstöße können sie zwischen 1,5 und drei Millionen Rubel kosten.
Kapitel drei befasst sich mit dem Umgang Russlands mit gesellschaftlich relevanten Informationen im Internet. Der Autor richtet den Blick zurück auf März dieses Jahres und auf die Unterzeichnung des sogenannten „Fake-News-Gesetzes“. Diese Änderungen des bestehenden IT-Gesetzes erweiterten die direkten Befugnisse von Roskomnadzor bei der inhaltlichen Kontrolle von Websites ohne Gerichtsbeschluss. Seit diesem Zeitpunkt kann die russische Medienregulierungsbehörde direkt anordnen, dass Inhalte unverzüglich von einer Website entfernt werden, und im Falle der Nichteinhaltung den ISP anweisen, den Zugang zur Website unverzüglich zu sperren, bis die als unzuverlässig erachteten Informationen entfernt werden. Gegen solche Entscheidungen können Rechtsmittel eingelegt werden. Das neue Gesetz sieht auch eine ganze Reihe von Geldstrafen vor, die gegen juristische und natürliche Personen verhängt werden können, die „wissentlich ungenaue gesellschaftlich relevante Informationen“ verbreiten. Richter beschreibt detailliert die Reaktion des russischen Rates für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Menschenrechte auf diese neuen Maßnahmen. Letzterer unterstrich die mangelnde Klarheit bei der Definition „unzuverlässiger Informationen“ und äußerte Befürchtungen, Roskomnadzor können möglicherweise willkürlich entscheiden.
Im vierten Kapitel wird untersucht, wie Russland falsche Informationen über den Zweiten Weltkrieg bekämpft. 2014 stellte das russische Strafgesetzbuch sowohl die Leugnung von NS-Verbrechen als auch Desinformationen über die Handlungen der UdSSR während des Zweiten Weltkriegs unter Strafe. Geldstrafen, Strafarbeit oder Inhaftierung drohen jedem, der gegen dieses Gesetz verstößt; für Personen, die dieses Gesetz unter Ausnutzung ihrer Amtsstellung oder über die Massenmedien brechen, sind die Strafen noch härter. In der Praxis sind solche Verurteilungen jedoch selten: zwei gab es 2017 und 2018 nur eine.
Im fünften Kapitel wird untersucht, wie Personen des öffentlichen Lebens vor „falschen Anschuldigungen wegen Extremismus“ geschützt werden können. 2002 wurde es nach einem russischen Föderationsgesetz rechtswidrig, „öffentliche, wissentlich falsche Anschuldigungen gegen eine einzelne Person, die ein offizielles Amt [...] bekleidet, [vorzubringen], in Ausübung ihrer Amtspflichten Handlungen begangen zu haben, die [...] Straftaten darstellen“. Hierbei wird unterstellt, dass falsche Anschuldigungen gegen hochrangige Beamte die russische Gesellschaft destabilisieren können. Als Gegengewicht führt Richter das europäische Recht an, das die Meinungsfreiheit und explizit das Recht auf Kritik an Amtspersonen verankert.
Kapitel sechs analysiert den russischen Ansatz bei irreführender Werbung. Tatsächlich gibt es zwei verschiedene russische Rechtstexte, die den unvorsichtigen Verbraucher schützen sollen: Das Föderationsgesetz „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ stellt irreführende Werbung unter Strafe, und das Föderationsgesetz „Über die Werbung“ enthält eine 20-Punkte-Liste der „Arten“ von Informationen, die irreführend sein können. Diese reichen vom Vergleich von Produkten mit anderen über deren Zusammensetzung und Herstellungsdatum bis hin zu Verfügbarkeit und Preis. Für juristische Personen, die die Regeln nicht einhalten, können Geldstrafen in Höhe von 100.000 bis 500.000 Rubel festgesetzt werden.
Nach der Betrachtung der fünf spezifischen Fälle rechtswidriger Desinformation wendet sich Andrei Richter in Kapitel sieben den Selbstregulierungsmaßnahmen zu. Ihre Umsetzung wird vom Öffentlichen Kollegium für Pressebeschwerden, das sich an den Standards des Ehrenkodexes der russischen Journalisten orientiert, beaufsichtigt. In der Praxis betrafen seine zwanzig Beschlüsse in den letzten fünf Jahren hauptsächlich nationale Rundfunkmedien.
Der Autor rundet seinen Bericht mit den neuesten Entwicklungen im Kampf Russlands gegen Fake News ab. Kapitel acht zeigt, dass die jüngsten Rechtsvorschriften so neu sind, dass es noch keine wesentliche Rechtsprechung in diesem Bereich gibt. Richter meint jedoch, „[D]as Fake-News-Gesetz wurde zwar bisher noch nicht von Gerichten angewendet, der erste Fall dürfte aber nicht mehr lange auf sich warten lassen.“