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Die wichtigste europäische Mediengesetzgebung - die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) - wurde kürzlich überarbeitet und trat im vergangenen Herbst in einer neuen Fassung in Kraft. Diese neue AVMD-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, eine oder mehrere unabhängige nationale Regulierungsbehörden zu benennen, die den Rundfunk- und audiovisuellen Mediensektor in Europa beaufsichtigen. Sie müssen rechtlich von der Regierung getrennt und von ihren jeweiligen Regierungen und von jeder anderen öffentlichen oder privaten Stelle funktionell unabhängig sein. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle als Teil des Europarats in Straßburg verfolgt die europäische Mediengesetzgebung sehr aufmerksam und hat soeben unter wissenschaftlicher Koordination ihrer Partnerinstitution, des Instituts für Informationsrecht (IViR) der Universität Amsterdam, eine eingehende Analyse der Bedeutung der neuen AVMD-Richtlinie für die europäischen Regulierungsbehörden veröffentlicht: Die Unabhängigkeit der Medienregulierungsbehörden in Europa
Die Verfasser eröffnen diesen Bericht, indem sie das Konzept der unabhängigen Medienregulierung umreißen. Sie betonen zudem in dieser Einführung die Rolle einer unabhängigen Kontrolle des audiovisuellen Mediensektors für das gesunde Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft.
Im zweiten Kapitel werden die vom Europarat geschaffenen Grundlagen für eine unabhängige Medienregulierung hervorgehoben. Sie reichen vom Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (ECTT - 1989) bis hin zur normsetzenden Tätigkeit, die in den letzten zwei Jahrzehnten durch die Annahme verschiedener Texte wie der Empfehlung über die Unabhängigkeit und die Funktionen der Regulierungsbehörden (2000), der Erklärung über die Unabhängigkeit und die Funktionen der Regulierungsbehörden (2008) und der Empfehlung über Medienpluralismus und Transparenz bei Medieneigentum (2018) durch den Rat geleistet wurde.
Das dritte Kapitel befasst sich mit den EU-Rechtsvorschriften zur Unabhängigkeit der Regulierungseinrichtungen und untersucht, wie sich diese im Laufe der Jahre entwickelt haben. Die Verfasser weisen darauf hin, dass die AVMD-Richtlinie in der Fassung von 2010 die Mitgliedstaaten nicht verpflichtete, die Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden und -stellen zu gewährleisten. Dazu kam es erst mit der Fassung von 2018, die im überarbeiteten Artikel 30 eine detaillierte Bestimmung einführt, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine oder mehrere unabhängige Regulierungsbehörden zu benennen; gleichzeitig werden einige der Anforderungen und wesentlichen Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit festgelegt. Die Erklärung von 2010 wurde 2018 auch als Folge der INDIREG-Studie ("Indicators for independence and efficient functioning of audiovisual media services regulatory bodies"), die 2011 im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt wurde, zu einer verbindlichen Verpflichtung. Das klare Ziel dieser Studie war es, die Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden europaweit zu messen.
Kapitel vier geht vertieft auf diese INDIREG-Studie ein und beschreibt im Detail die fünf Indikatoren, mit denen sie die Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden misst: Status und Befugnisse der Behörde, ihre finanzielle Autonomie, Autonomie der Entscheidungsträger, angemessene Bereitstellung von fachlich qualifiziertem Personal und schließlich Rechenschaftspflicht und Transparenz der Behörde. Die Verfasser analysieren die Auswirkungen der INDIREG-Studie und verknüpfen ihre Methodik mit dem endgültigen überarbeiteten Artikel 30 in der neuen AVMD-Richtlinie von 2018.
Die Frist für die Umsetzung der aktuellen AVMD-Richtlinie durch alle EU-Mitgliedstaaten ist der 19. September 2020. Vor diesem Hintergrund befasst sich dieser ausführliche Bericht eingehend mit einer Auswahl von neun unterschiedlichen Europäischen Ländern und untersucht den Stand der Unabhängigkeit ihrer jeweiligen Regulierungsbehörden. Die Kapitel 5 bis 13 betrachten die Unabhängigkeitsanforderungen aus Artikel 30, die vom Europarat geförderten Normen sowie Kriterien wie die funktionelle und rechtliche Unabhängigkeit der Einrichtung, ihre Befugnisse, die Ernennungsverfahren innerhalb der Organisation sowie mögliche Beschwerdemechanismen. Die Ergebnisanalyse zeigt die Unterschiede zwischen den neun ausgewählten Ländern auf.
Schließlich bietet Kapitel 14 eine vergleichende Analyse der Normen, die vom Europarat in seinen normsetzenden Instrumenten gefördert werden, und Artikel 30 der neuen AVMD-Richtlinie. Anschließend werden die wichtigsten Schlussfolgerungen zum Stand der Unabhängigkeit der Medienregulierungsbehörden in den neun oben genannten europäischen Ländern nach den einschlägigen Kriterien verglichen. Die Verfasser runden den Bericht mit individuellen Zusammenfassungen zum Grad der Unabhängigkeit für jedes der neun analysierten Länder ab.