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Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht ihren neuen IRIS Plus-Bericht
Diversität und Inklusion im europäischen audiovisuellen Sektor

Der Bericht "Diversität und Inklusion im europäischen audiovisellen Sektor" kann hier heruntergeladen werden

Was kann Europa für mehr Diversität und Inklusion in Film, Fernsehen und VoD tun? Bis vor kurzem ging es in der europäischen Mediengesetzgebung vor allem um die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft oder der Behinderung. Gesellschaftliche Veränderungen, vor allem, was die Stellung der Frau am Arbeitsplatz betrifft, und die #blacklivesmatter-Bewegung, haben zu einem Wandel geführt. Heute stehen eher Diversität und Inklusion im Vordergrund. Wie sieht es damit in der audiovisuellen Industrie in Europa aus? Was können wir tun, um D&I in der Film- und Fernsehproduktion zu verbessern? Und wie sieht es mit der On-Screen-Repräsentation der Gesellschaft im Film, in Fernsehserien und anderen audiovisuellen Inhalten aus?

Das sind Fragen, auf die der neue IRIS Plus-Bericht Antworten geben will. Der Bericht stützt sich auch auf einen Online-Workshop, der von der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle im Dezember 2020 organisiert wurde. Als Ergänzung zu diesem Bericht wurde eine eigene Ausgabe von IRIS Bonus zu diesem Thema vorbereitet, die eine Reihe von Berichten und Studien zu D&I in der audiovisuellen Branche enthält. Die Ausgabe enthält etwa 200 Berichte in Form von Tabellen, die nach der Ursache der Diskriminierung und anderen relevanten Kriterien geordnet sind. Die Tabelle steht auch als interaktives Suchinstrument auf der Homepage der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle zur Verfügung.

Das erste Kapitel taucht tief in die Definition von Diversität und Inklusion (oder einfach D&I, wie die Begriffe häufig abgekürzt werden) ein und enthält eine Reihe nützlicher praktischer und juristischer Definitionen. Das Einleitungskapitel befasst sich unter anderem mit den Voraussetzungen für Diversität vor und hinter der Kamera und schließt mit einer Liste unterschiedlicher Instrumente ab, die von öffentlichen Einrichtungen, privaten Organisationen oder Branchenverbänden und der Zivilgesellschaft genutzt werden können.

Das zweite Kapitel untersucht rechtliche Maßnahmen auf internationaler und europäischer Ebene zur Förderung von Diversität und Inklusion. Vorgestellt werden unter anderem D&I-Maßnahmen, die von Organisationen wie den Vereinten Nationen und dem Europarat initiiert wurden. Eine wichtige Rolle spielen auch die Maßnahmen, die von der EU in diesem Bereich verabschiedet wurden. Der Bericht analysiert zunächst übergeordnete, sektorübergreifende EU-Rechtsvorschriften zu D&I, bevor die Autoren sich anschließend eingehender mit den Bestimmungen für den audiovisuellen Sektor befassen. Der Bericht weist zum Beispiel darauf hin, dass das neue Creative Europe MEDIA-Programm (2021 - 27) auch ein horizontales Kriterium zu Gender Balance und Diversität enthalten wird. Europäische Organisationen, die Filmfördereinrichtungen vertreten, und Medienaufsichtsbehörden haben im Bereich Gender Diversity sehr viel in Bewegung gesetzt. So haben sie vor allem eine Reihe gemeinsamer Leistungsindikatoren für die nationalen Regulierungsbehörden entwickelt, die bereit sind, Monitoring-Aktivitäten oder Forschungsprojekte im Bereich Geschlechtervielfalt durchzuführen.

Das dritte Kapitel untersucht, welche Maßnahmen in einzelnen Ländern zur Förderung von D&I im audiovisuellen Sektor durchgeführt wurden. Vorgestellt werden die Maßnahmen im Vereinigten Königreich, in Frankreich, Spanien und der Französischen Gemeinschaft Belgiens. Der Bericht geht ausführlich auf die Vorschriften der englischen Regulierungsbehörde OFCOM und des französischen CSA sowie der gleichnamigen Überwachungsbehörde in Belgien ein. Die Autoren weisen auch auf die Arbeit der spanischen Beobachtungsstelle für Gleichstellung im Kulturbereich hin, die 2019 geschaffen wurde. Ebenfalls untersucht wird die Rolle der Filmförderfonds und ihrer Kriterien für die Vergabe der Fördermittel, da diese ein sehr konkretes und effizientes Mittel für die Förderung von Diversität und Inklusion im audiovisuellen Sektor darstellen.

Das vierte Kapitel befasst sich mit bewährten Maßnahmen der Branche und öffnet die D&I-Toolbox, die eine Fülle von Möglichkeiten zur Förderung von D&I enthält, etwa Monitoring und Datenerhebung, die Unterzeichnung einer Charta der Vielfalt, Labels und Zertifizierungen, die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen und Veranstaltungen, aus denen Netzwerke und Allianzen hervorgegangen sind. Abschließend untersucht das Kapitel die besondere Rolle von NROs in diesem Bereich.

Das fünfte Kapitel enthält einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in diesem Bereich, bevor die Verfasser in einem letzten Kapitel auf den aktuellen Stand und zukünftige Entwicklungen eingehen. Der Workshop der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle zu D&I vom Dezember 2020 wies auf die Probleme hin, die sich in diesem Bereich ergeben, vor allem bei der Messung der Repräsentation vor der Kamera, aber auch aus der ungeheuren Komplexität, vergleichbare Daten zu Diversität auf europäischer Ebene zu erhalten. Trotzdem kommen die Verfasser zu einem positiven Gesamturteil:

„wir können sagen, dass der Zug in Richtung Gleichstellung zwar noch nicht an seinem Ziel angekommen ist, dass er jedoch in die richtige Richtung unterwegs ist.”

 

STRASSBURG, FRANKREICH 08/07/2021
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Zurück Wie sehen die neuen Regeln für die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU im audiovisuellen Bereich nach dem Brexit aus?

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht neuen Bericht zu Post-Brexit-Regeln für den europäischen audiovisuellen Sektor
Wie sehen die neuen Regeln für die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU im audiovisuellen Bereich nach dem Brexit aus?

"Post-Brexit rules for the European audiovisual sector' hier herunterladen"

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 31. Januar 2020 führten die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen den beiden Parteien zum sogenannten Handels- und Kooperationsabkommen (HKA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, das am 24. Dezember 2020 unterzeichnet wurde. Seit dem 1. Januar 2021 wir das HKA  vorläufig angewendet (in Erwartung der endgültigen Billigung durch das Europäische Parlament  und den Europäischen Rat). Doch was bedeutet das in der Praxis?

Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle hat gerade einen Bericht mit dem Titel "Post-Brexit rules for the European audiovisual sector" veröffentlicht. Er wurde vom langjährigen Analysten in der Abteilung Juristische Information der Informationsstelle, Francisco Javier Cabrera Blázquez, verfasst.

Der Bericht beginnt mit einer Erläuterung dazu, dass die Handelsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nun durch das sogenannte Handels- und Kooperationsabkommen (HKA) geregelt werden. Da die EU-Beihilfevorschriften für das Vereinigte Königreich nicht mehr gelten und das HKA-Kapitel zur Subventionskontrolle Subventionen im Zusammenhang mit dem audiovisuellen Sektor ausdrücklich aus seinem Geltungsbereich ausschließt, Da die EU-Regeln für staatliche Beihilfen nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten und das HKA-Kapitel zur Subventionskontrolle Subventionen im Zusammenhang mit dem audiovisuellen Sektor ausdrücklich aus seinem Geltungsbereich ausschließt, ist es das Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über Subventionen, das für das Vereinigte Königreich relevant bleiben wird. 

Der Bericht untersucht im Weiteren die Regeln für einen der wichtigsten Aspekte der Zusammenarbeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU: die Freizügigkeit von Personen und Gütern. Dies war eine große Sorge für Film- und Fernsehschaffende aus allen Ländern, die hofften, dass die Post-Brexit-Regeln keine Hindernisse für Dreharbeiten und die notwendigen Reisevereinfachungen mit sich bringen würden. Beschäftigte des Kreativsektors der EU (zum Beispiel Mitglieder von Filmcrews), die für eine befristete Tätigkeit ins Vereinigte Königreich umziehen, müssen nun ein Tier-5-Visum beantragen und somit vorher eine „Sponsorenbescheinigung“ (certificate of sponsorship) von einem zugelassenen Arbeitgeber einholen. 

In Bezug auf staatliche Beihilfen (Änderung des Autors: öffentliche Beihilfen) stellt der Autor fest, dass das Vereinigte Königreich zwar den direkten Zugang zum Programm Kreatives Europa verloren hat, viele internationale Trainingskurse und Brancheninitiativen, die vom Programm Kreatives Europa finanziert werden, jedoch im Rahmen des neuen Programms, das von 2021 bis 2027 läuft, für britische Teilnehmer offen bleiben. Darüber hinaus hat die britische Regierung die Bereitstellung eines Global Screen Fund in Höhe von GBP 7 Mio. für 2021/22 zugesagt.

Audiovisuelle Mediendienste aus dem Vereinigten Königreich, die in der EU empfangen oder verbreitet werden, kommen nicht länger in den Genuss der Empfangs- und Weiterverbreitungsfreiheit gemäß der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Daher sind EU-Staaten berechtigt , auf der Grundlage ihres eigenen nationalen Rechts und gegebenenfalls der Regeln des Europäischen Übereinkommens über grenzüberschreitendes Fernsehen den Empfang und die Weiterverbreitung audiovisueller Mediendienste aus dem Vereinigten Königreich einzuschränken. Der Bericht erläutert die neuen Regeln zur Lizenzierung und gerichtlichen Zuständigkeit für britische und EU-Dienste.

Der Bericht schließt mit einem weiteren wichtigen Thema, dem geistigen Eigentum, und skizziert die neuen Rahmenbedingungen für verschiedene Bereiche wie zum Beispiel  Kabelweiterverbreitung, Satellitenrundfunk und grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten. 

Insgesamt eine sehr nützliche Momentanalyse der audiovisuellen Landschaft in Europa nach dem Brexit.

Straßburg, Frankreich 23. Februar 2021
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