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Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht neuen IRIS Extra Bericht
Sanktionsrecht gegen russische und belarussische audiovisuelle Medien

Zum Download „Sanction law against Russian and Belarusian audiovisual media” geht's hier

[nur auf Englisch verfügbar]

Zum ersten Mal in der modernen Geschichte Europas werden Wirtschaftssanktionen gegen Medienunternehmen oder -akteure eingesetzt, um ausländischer Propaganda und Desinformation entgegenzuwirken. Dieser Krieg ist auch ein Krieg des Herzens und des Verstandes, und die Medien sind Teil des Schlachtfelds. Doch welche Rechtsgrundlage gibt es in Europa für diese Sanktionen? Welche rechtlichen Instrumente ermöglichten es der Ukraine und anderen osteuropäischen Ländern, noch vor der umfassenden Aggression, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine begann, Sanktionen gegen Sendungen russischer und belarussischer Medien zu verhängen? Dieser aktuelle IRIS Extra Bericht der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle - Sanction law against Russian and Belarusian audiovisual media (nur auf Englisch verfügbar) - beleuchtet den rechtlichen Hintergrund dieser Fragen.

Der Autor Andrei Richter von der Comenius-Universität in Bratislava eröffnet das erste Kapitel dieses neuen Berichts mit einer allgemeinen Einführung in die Nutzung russischer Medien als Kanäle für die Einflussnahme über nationale Grenzen hinaus, insbesondere nach der Annexion der Krim 2014. Rund 30 Millionen russischsprachige EU-Bürger und noch viel mehr russischsprachige Menschen in den Nachbarländern werden vom Kreml seit langem als „Landsleute“ betrachtet und daher mit russischsprachigen Sendungen aus Moskau versorgt. Darüber hinaus baut Russland seit 2005 seinen wichtigen weltweiten Dienst „Russia Today“ aus. Für RT und Sputnik werden mittlerweile rund 630 Millionen US-Dollar an russischen Staatsmitteln aufgewendet (das ist 16-mal mehr als die staatlichen Ausgaben für das russische öffentlich-rechtliche Fernsehen). Außerdem soll das staatliche belarussische Fernsehen von russischer Propaganda infiltriert sein.

Kapitel zwei und drei befassen sich mit den nationalen Sanktionen, die die Ukraine, Moldau und die baltischen Staaten gegen russische und belarussische Medien verhängt haben, sowie mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den einschlägigen EU-weiten Sanktionen.

Der russische Einmarsch in der Ukraine im Februar dieses Jahres führte offenkundig zu schnellen Gegenreaktionen in Bezug auf russische Mediendienste. Im Juni 2022 wurde das ukrainische Gesetz „Zum Verbot der Propaganda des totalitären russischen Naziregimes“ in Kraft gesetzt. Im Grunde ist es ein Generalverbot jedweder Informationen, die „den kriminellen Charakter der Aktivitäten der Russischen Föderation unterstützen oder rechtfertigen“. Da Feindseligkeiten jedoch bereits seit 2014 bestanden, hatte die ukrainische Mediengesetzgebung bereits proaktiv begonnen, Schutz vor aggressiven russischen Medien aufzubauen. 2014 ermöglichte es ukrainische Gesetzgebung, vorhandene Lizenzen außer Kraft zu setzen und die Nutzung von Funkfrequenzen oder Telekommunikationsnetzen durch Medien zu verbieten, die sich gegen die nationale Sicherheit, Souveränität oder territoriale Integrität der Ukraine richteten. Dadurch war es bereits möglich, alle Medien zum Schweigen zu bringen, die zu Hass oder Aggression gegen die Ukraine und ihr Volk aufriefen. 2015 begann die Ukraine dann, das Europäische Übereinkommen des Europarats über grenzüberschreitendes Fernsehen (ECTT) als Rechtsgrundlage dafür zu nutzen, was innerhalb der Landesgrenzen gesendet werden darf. Dieser Schritt führte 2017 zur Aussetzung der Weiterverbreitung von 74 russischen Sendern, da sie „die ECTT-Standards nicht erfüllten“. Ein weiterer wichtiger Schritt war 2015 die Entscheidung der Ukraine, Russland formell als „Aggressorstaat“ einzustufen. Dies ermöglichte die Einführung weiterer Rechtsvorschriften zum Verbot audiovisueller Programme, die „Institutionen des Aggressorstaates popularisieren“ oder „die rechtswidrige Besetzung ukrainischer Gebiete rechtfertigen oder legitimieren“. Der Autor beschreibt umfassend die immer höheren rechtlichen Barrieren, die die Ukraine gegen russische Medienangriffe errichtet.

Im Hinblick auf Moldau stellt der Autor fest, dass noch 2020 35 % der Bevölkerung den verfügbaren russischen Medien vertrauten. Da jedoch weder Russland noch Belarus das ECTT ratifiziert haben, stellt die Entscheidung der Republik Moldau von 2022, nur audiovisuelle Inhalte zum aktuellen Zeitgeschehen aus der EU, den USA und Kanada sowie aus Ländern, die das ECTT ratifiziert haben, zuzulassen, praktisch ein wirksames Verbot aller Inhalte aus den beiden erstgenannten Ländern dar.

Im Zusammenhang mit den baltischen Staaten verweist der Autor auf spezifische Wirtschaftssanktionen gegen den russischen Medienmanager und Fernsehmoderator Dmitri Kisseljow wegen seiner offenen Unterstützung des Einsatzes russischer Streitkräfte in der Ukraine. Diese von Estland und Lettland verhängten Sanktionen gegen eine „gelistete Person“ ermöglichten es diesen Ländern, zusätzlich bestimmte von Kisseljow kontrollierte Medienunternehmen zu sanktionieren. In Estland zum Beispiel zwangen die Sanktionen gegen Kisseljow das staatliche russische Medienportal Sputnik, im November 2021 sein Büro in Tallinn zu schließen.

Nach Ansicht des Autors Andrei Richter hatte die Ukraine zwischen 2014 und 2020 bereits einen wirksamen Sanktionsmechanismus entwickelt, um Propaganda und Desinformation entgegenzuwirken. Dieser Mechanismus bestand einfach darin, alle Nachrichten aus einer gegnerischen Quelle durch neue Rechtsvorschriften zu stoppen. Richter kommt zu dem Schluss, dass dieses erfolgreiche Modell mit gewissen Modifikationen von anderen osteuropäischen Ländern sowie von der EU insgesamt übernommen wurde.

Strassburg 17. November 2022
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Zurück Wie werden europäische Spielfilme finanziert? Neue umfassende Auswahlanalyse bringt Erkenntnisse...

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht neuen kostenlosen Bericht zur Finanzierung europäischer Spielfilme
Wie werden europäische Spielfilme finanziert? Neue umfassende Auswahlanalyse bringt Erkenntnisse...

Zum Download geht's hier

Gestützt auf eine faktische Budgetanalyse von 445 europäischen Realspielfilmen, die 2016 angelaufen sind, ist dies wahrscheinlich die größte aktuell verfügbare europäische Datenauswahl zur Analyse der Finanzierung europäischer Spielfilme. Der vorliegende neue Bericht ist das Ergebnis einer umfangreichen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle als Teil des Europarats in Straßburg und dem EFARN-Netzwerk (European Film Agency Research Network).

   Seine Erkenntnisse lauten:

  • Das durchschnittliche Budget eines 2016 angelaufenen europäischen Kinospielfilms beträgt EUR 3,17 Mio.
  • Die beiden wichtigsten Finanzierungsquellen sind eindeutig direkte öffentliche Förderung und Investitionen von Rundfunkveranstaltern, welche 29 % beziehungsweise 25 % der Gesamtfinanzierung ausmachen.
  • Direkte öffentliche Förderung bei der Filmfinanzierung sinkt mit zunehmender Marktgröße, während Vorabverkäufe eher in großen Märkten von Bedeutung sind.

Die Verfasser wollen konkrete Zahlen bereitstellen, wie europäische Kinospielfilme finanziert werden. Diese Analyse bietet eine ganzheitliche gesamteuropäische Perspektive und ergänzt Arbeiten, die auf nationaler Ebene ausgeführt wurden. Sie bietet einzigartige, auf Tatsachen gestützte Einblicke in ein breites Spektrum an wissenschaftlichen Fragen, von der Quantifizierung des durchschnittlichen Budgets europäischer Kinospielfilme bis hin zur Bedeutung individueller Finanzquellen. Die Vertreter der Informationsstelle und des EFARN betrachten das Ergebnis dieser Auswahlanalyse als einen großen Schritt bei der Bereitstellung verlässlicher Fakten und Erkenntnisse zur Finanzierung europäischer Spielfilme.

  1. Budgets von Kinospielfilmen in Europa

Laut betrachteter Datenauswahl [siehe unten die Hinweise zur Methodik] beträgt das durchschnittliche Budget eines 2016 angelaufenen europäischen Kinospielfilms EUR 3,17 Mio., während sich das mittlere Budget der Auswahl auf EUR 2,07 Mio. beläuft. Durchschnittliche Budgets unterscheiden sich jedoch stark von Land zu Land. Es ist nicht verwunderlich, dass durchschnittliche Budgets in größeren Märkten höher und in Länder mit geringerem Zuschauerpotenzial niedriger sind, da die Verwertung auf nationalen Märkten für die meisten Filme nach wie vor entscheidend ist. Das mittlere Budget für europäische Spielfilme aus Deutschland, Frankreich, Italien oder dem Vereinigten Königreich (den großen Märkten in dieser Auswahl) beläuft sich 2016 auf EUR 3,3 Mio., verglichen mit EUR 1,6 Mio. für Spielfilme, die in einem europäischen Markt mittlerer Größe produziert wurden, und EUR 0,9 Mio. für Spielfilme von kleinen Märkten.

 

  1. Finanzierungsquellen für Kinospielfilme in Europa

2016 stützt sich die Finanzierung europäischer Kinospielfilme in erster Linie auf fünf Finanzierungsquellen: direkte öffentliche Förderung, Investitionen von Rundfunkveranstaltern, Investitionen von Produzenten, Vorabverkäufe und steuerliche Anreize. Die beiden wichtigsten Finanzierungsquellen sind eindeutig direkte öffentliche Förderung und Investitionen von Rundfunkveranstaltern, welche 29 % beziehungsweise 25 % der Gesamtfinanzierung ausmachen.

  1. Finanzierungsstruktur von Kinospielfilmen in Europa

Es scheint zwischen den Ländern wesentliche strukturelle Unterschiede bei der Frage zu geben, wie Kinospielfilme finanziert werden. Einige dieser Unterschiede stehen offensichtlich im Zusammenhang mit der Marktgröße. Die beiden augenfälligsten Unterschiede betreffen direkte öffentliche Förderung und Vorabverkäufe. Die Daten besagen eindeutig, dass das Gewicht direkter öffentlicher Förderung bei der Filmfinanzierung mit zunehmender Marktgröße sinkt und umgekehrt. Während öffentliche Förderung in den vier großen Beispielmärkten lediglich für 24 % der Gesamtfinanzierung steht, macht sie 43 % in mittelgroßen und 58 % in kleinen Beispielmärkten aus. Im Gegensatz dazu nimmt die Bedeutung von Vorabverkäufen (außer denen an Rundfunkveranstalter) als Finanzierungsquelle mit der Marktgröße ab. Vorabverkäufe sind eher in großen Märkten von Bedeutung, wo sie 2016 17 % im Vergleich zu „nur“ 11 % in mittelgroßen und 8 % in kleinen Beispielmärkten ausmachen.

Methodik

Die vorliegende Analyse stützt sich auf eine Datenauswahl, welche detaillierte Finanzierungspläne für 445 europäische Realspielfilme, die 2016 in den Kinos angelaufen sind, aus 21 europäischen Ländern umfasst. Die Datenauswahl beinhaltet sowohl rein nationale Produktionen als auch Koproduktionen mit europäischer Mehrheitsbeteiligung. Es geht um ein Gesamtfinanzierungsvolumen von EUR 1,41 Milliarden. Geschätzt erfasst die Datenauswahl 41 % aller 2016 gestarteten europäischen Spielfilme.

Strassburg 19/12/2018
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