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Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle veröffentlicht eine neue eingehende Analyse zum europäischen Medienrecht
Wie sorgt Europa für einen besseren Zugang zu audiovisuellen Inhalten für Menschen mit Behinderungen?

Hier „Zugang zu audiovisuellen Inhalten für Menschen mit Behinderungen" herunterladen

 

Da in Europa etwa jeder vierte Mensch eine Langzeitbehinderung hat, ist es an der Zeit für einen Blick auf die internationalen und europäischen Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass sie ihre Lieblingsprogramme bestmöglich genießen können.

Der neue Bericht mit dem Titel "Zugang zu audiovisuellen Inhalten für Menschen mit Behinderungen" geht der Frage nach, wie die internationale und europäische Gesetzgebung, aber auch nationale Ansätze dazu beitragen können, für diejenigen unter uns, die mit einer Behinderung leben, die Barrierefreiheit von audiovisuellen Inhalten zu verbessern. 
 
Kapitel eins gibt mit einer nützlichen Typologie der verschiedenen anerkannten Behinderungen und der entsprechenden Maßnahmen den Rahmen vor. So untersuchen die Verfasserinnen und Verfasser die Auswirkungen von Blindheit und Sehschwäche, Gehörlosigkeit und Hörverlust sowie kognitiven Behinderungen und deren Bezug zur Nutzung audiovisueller Mediendienste.
 
Kapitel zwei erläutert die verschiedenen Maßnahmen der Vereinten Nationen zur Verbesserung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Bericht analysiert übergreifende Maßnahmen wie die UN-Behindertenrechtskonvention und die UN-Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
 
In diesem Kapitel wird auch der Rechtsrahmen der Europäischen Union näher beleuchtet. Generell ist der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Integration von Menschen mit Behinderung in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in der Europäischen Säule sozialer Rechte verankert. Es gibt jedoch auch gezieltere europäische Rechtsvorschriften wie die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen und den European Accessibility Act, die ganz konkreten Bedürfnissen Rechnung tragen, etwa damit Blinde am Fernseher Programme auswählen können. Auch die Personalisierung von Barrierefreiheitsdiensten wie Untertiteln oder Audiodeskription gehört zu diesen Maßnahmen. Die wichtigste europäische Rechtsvorschrift für die audiovisuelle Industrie ist in diesem Zusammenhang jedoch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Dieses Kapitel geht der Frage nach, wie dieses EU-Rechtsinstrument dazu beigetragen hat, dass ein Mindestumfang barrierefreier Inhalte festgelegt wurde und die Diensteanbieter nach EU-Recht verpflichtet sind, den Anteil barrierefreier Inhalte schrittweise zu erhöhen. Ein weiteres Thema ist die Verfügbarkeit bestimmter urheberrechtlich geschützter Werke für Menschen mit Behinderungen aufgrund der sogenannten Marrakesch-Richtlinie und der InfoSoc-Richtlinie.
 
Kapitel drei  befasst sich mit der nationalen Umsetzung dieser Bestimmungen und gibt einen Überblick über die aktuelle Situation in der EU. Außerdem enthält dieses Kapitel aufschlussreiche Fallstudien zu acht sehr verschiedenen europäischen Ländern mit unterschiedlichen Ansätzen zur Verbesserung der Barrierefreiheitsmaßnahmen.
 
In Kapitel vier geht es um die InfoSoc-Richtlinie und die spezifischen Artikel zu dieser Frage: Artikel 4 und Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b. Die Verfasser untersuchen auch hier die Umsetzung in nationales Recht und zeigen zudem die Position der Interessenträger zu den verschiedenen Umsetzungen auf. Zudem stellen sie wichtige Fragen zur öffentlichen Finanzierung von Barrierefreiheitsmaßnahmen. Welche Finanzmittel sind hier im Spiel?
 
Kapitel fünf befasst sich mit Barrierefreiheitsmaßnahmen für audiovisuelle Inhalte, die von den verschiedenen Bereichen der Industrie, etwa von Rundfunkveranstaltern und Video-on-Demand-Diensten, im Rahmen der Selbst- und Koregulierung auf nationaler Ebene entwickelt und umgesetzt wurden. Zudem werden auch andere nicht-legislative Initiativen untersucht, die Menschen mit Behinderungen den Zugang zu audiovisuellen Inhalten erleichtern sollen, zum Beispiel die Expertengruppe der EBU und die Initiativen LEAD-ME und EasyTV. 
 
Kapitel sechs enthält eine Bestandsaufnahme der Barrierefreiheitsmaßnahmen in Europa. Mit der Revision von 2018 hat die AVMD-Richtlinie die Regeln verschärft und die EU-Länder verpflichtet, „ohne unangemessene Verzögerung dafür (zu sorgen), dass der Zugang zu Diensten, die von ihrer Rechtshoheit unterworfenen Mediendiensteanbietern bereitgestellt werden, für Menschen mit Behinderungen durch geeignete Maßnahmen stetig und schrittweise verbessert wird“. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, der Kommission bis Ende 2022 Bericht zu erstatten, und die Ergebnisse der Konsultation sind in diesem Bericht enthalten.
 
Eine weitere Analyse der Informationsstelle zu Barrierefreiheitsmaßnahmen erscheint Anfang 2024. Zudem befassen sich die Teams der Informationsstelle im nächsten Jahr mit dem Einsatz von KI als entscheidendem Faktor für bessere Barrierefreiheitsmaßnahmen.

Strassburg 30. Mai 2023
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