Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie)

					Was ist die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste?
				
				Richtlinie 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU, auch bekannt als Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste...
			Die Richtlinie 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU, auch bekannt als Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMDR), regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften für alle audiovisuellen Medien – traditionelle Fernsehsendungen, Abrufdienste und Videoplattformen (VSPs).
Die Förderung der kulturellen Vielfalt ist eine der Hauptprioritäten der Richtlinie. Sie enthält daher Verpflichtungen hinsichtlich der Quoten für europäische Werke in Video-on-Demand-Katalogen sowie Vorschriften über finanzielle Beiträge, die für lineare und nichtlineare Dienste gelten, die im Zielland verfügbar sind.
Bei der Überarbeitung der AVMDR im Jahr 2018 wurden die raschen Veränderungen im Ökosystem der audiovisuellen Mediendienste berücksichtigt. Die Artikel 28a und 28b enthalten spezifische Vorschriften für Video-Sharing-Plattform-Dienste (VSP), die in einem EU-27-Mitgliedstaat niedergelassen sind. Insbesondere Artikel 28b Absatz 3 führt Vorschriften zum Schutz Minderjähriger auf VSPs ein.
Die AVMDR, die zuletzt 2018 mit der Richtlinie 2018/1808 überarbeitet wurde, wird derzeit von der Europäischen Kommission evaluiert. Am 13. Mai 2025 legte der Rat der EU in einem Dokument seine Prioritäten für den audiovisuellen Mediensektor dar und hob dabei die entscheidende Rolle der AVMDR bei der Schaffung eines Rechtsrahmens hervor, der einen vielfältigen, fairen, sicheren, vertrauenswürdigen und wettbewerbsfähigen Markt für audiovisuelle Medien in der EU gewährleistet und unabhängige, vertrauenswürdige und kulturell vielfältige audiovisuelle Inhalte sicherstellt.
Überprüfung der AVMDR
In den Schlussfolgerungen des Rates, die voraussichtlich als Leitfaden für die Bewertung der AVMDR durch die Europäische Kommission dienen werden, wurden eine Reihe von Kernpunkten hervorgehoben:
- Der Anwendungsbereich der AVMDR sollte weit gefasst, klar und anpassungsfähig genug sein, um alle relevanten Arten von audiovisuellen Medieninhalten abzudecken, einschließlich derjenigen, die von Influencern oder professionellen Content-Erstellern produziert werden.
- Die darin enthaltenen Vorschriften sollten ein hohes Schutzniveau für Kinder und Jugendliche gewährleisten, wobei der internationale Charakter der am häufigsten genutzten Abrufdienste zu berücksichtigen ist.
- Die Bestimmungen für VSPs wie YouTube und Tiktok sollten robust genug sein, um die Öffentlichkeit vor Schaden und anderen gesellschaftlichen Risiken zu schützen.
- Die Nutzung zuverlässiger, pluralistischer Medien sollte gefördert und verstärkt werden, um Desinformation und ausländische Manipulationen oder Einmischungen zu bekämpfen.
- Der breite Zugang zu kulturell bedeutenden Ereignissen wie großen Sportveranstaltungen sollte gewährleistet sein.
Weitere Informationen zur bevorstehenden Überarbeitung der AVMDR finden Sie in der Präsentation der Informationsstelle vom 4. Juni 2025 in Wien.
Alle Verweise auf Artikel der AVMSD beziehen sich auf Artikel der Richtlinie 2010/13/EU in der durch die Richtlinie 2018/1808 geänderten Fassung.


